Hallo liebe Goldschmiedegemeinde,
Ich bin Momentan bei der Vorbereitung zur Meisterprüfung, und mit der Interpretation des Stempelgesetzes eines Lehrers nicht ganz einverstanden.
Im §5.2 steht: "Die Fehlergrenze darf zehn Tausendteile nicht überschreiten, wenn der Gegenstand im Ganzen eingeschmolzen wird."
Seine Schlussfolgerung ist, daß auch ein überlegiertes Schmuckstück Gesetzeswiedrig sei. Soll heißen: wer z.B. eine 600er Legierung mit 585 stempelt hat nicht gesetzeskonform gehandelt.
Abgesehen von der "Goldverschwendung" fällt mir da kein Grund ein, weshalb man soetwas nicht tun dürfen sollte.
Kennt sich da von Euch jemand wirklich aus?
Ich bin Momentan bei der Vorbereitung zur Meisterprüfung, und mit der Interpretation des Stempelgesetzes eines Lehrers nicht ganz einverstanden.
Im §5.2 steht: "Die Fehlergrenze darf zehn Tausendteile nicht überschreiten, wenn der Gegenstand im Ganzen eingeschmolzen wird."
Seine Schlussfolgerung ist, daß auch ein überlegiertes Schmuckstück Gesetzeswiedrig sei. Soll heißen: wer z.B. eine 600er Legierung mit 585 stempelt hat nicht gesetzeskonform gehandelt.
Abgesehen von der "Goldverschwendung" fällt mir da kein Grund ein, weshalb man soetwas nicht tun dürfen sollte.
Kennt sich da von Euch jemand wirklich aus?