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Stempelgesetz

 
boulderopal
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boulderopal

 ·  #1
hallo
ist es zulässig an eine 585 gestempelte goldkette einen 333er karabiener an zu bringen???
muss der 585 stempel entfernt werden weil das ganze eingeschmolzen keine 585 mehr ergäbe??
danke für die verbindiche antwort
gruß
gerhard :?:

danke für die zwei antworten--aber sie sind eigendlich gegensätzlich und nun weis ich so viel wie vorher--soviel ich gelernt hab hat die erste antwort recht --weil fest verbunden--aber wenn beides gestempelt ist evtl kein problem--ich wollte es halt sicher wissen--weil eine kundin einen 333er karab an ihre 585er Kette wollte und ich dann den 585er stempel ausgeschliffen hab--sie hat mich sehr geschumpfen--jaja :( :oops: :D
Sparkle
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Sparkle

 ·  #2
Du kannst natürlich einen 333/- Karabiner an eine 585/- Kette anbringen aber dann darf die Karabineröse nicht zugelötet werden. Also nur einfach zu trennende Teile (nicht fest verbundene) dürfen unterschiedliche Feingehalte haben. Dann ist besser, gar nicht zu stempeln. Idealerweise nimmt man immer den gleichen Feingehalt und bei fest verbundenen Teilen ist es zwingend! wenn der Stempel beibehalten wird.
Juwelfix
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Juwelfix

 ·  #3
Der Karabiner ist ja ein eigenständiges Teil, was mit einer Öse an der Kette angebracht wird, und durch abschneiden einfach wieder von der Kette zu trennen ist.
Die Kette ist gestempelt und der Karabiner ist gestempelt, ich sehe da nach deutschem Stempelrecht kein Problem.
Tilo
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Tilo

 ·  #4
den Stempel rauszuschleifen ist nicht ok!
ich stimme Patrik zu, auch bei sinnvollerweise verlöteter Öse
und wenn man der Meinung ist, den Stempel rausschleifen zu müssen, sollte diese Konsequenz natürlich bei Auftragsbesprechung eindeutig geklärt werden

einzelne Teile mit je verschiedenen und je gestempelten feingehalten mittels Öse beweglich verbinden, sollte gehn
in einen 750er Ring beim Vergrößern ein Stück 585 einzusetzen, ist nicht erlaubt
Juwelfix
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Juwelfix

 ·  #5
Und noch ein Hinweis:
Wenn du antwortest, immer unten in das Feld "Schnell Antworten" schreiben.
Deinen ersten Post zu editieren ist nicht sinnvoll, weil das eventuell dann niemand mehr liest.

Boulderopal hat oben editiert:
Zitat
danke für die zwei antworten--aber sie sind eigendlich gegensätzlich und nun weis ich so viel wie vorher--soviel ich gelernt hab hat die erste antwort recht --weil fest verbunden--aber wenn beides gestempelt ist evtl kein problem--ich wollte es halt sicher wissen--weil eine kundin einen 333er karab an ihre 585er kette wollte und ich dann den 585er stempel ausgeschliffen hab--sie hat mich sehr geschumpfen--jaja Sad Embarassed Very Happy
Heinrich Butschal
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Dabei seit: 07 / 2005

Heinrich Butschal

 ·  #6
Ich habe derzeit ein Kollier mit Smaragdherz und Diamanten im Verkauf, das auch im Auftrag der Kundin umgebaut wird und wieder Sortenrein wird.
Das Mittelteil ist 18 Karat Gold, die Kette ist 14 Kt Gold. Gestempelt nur der Verschluss der Kette 585.
Das ist kein Verstoß gegen das Stempelgesetz aber irgendwie komisch.

Gebraucht kommt ja so alles mögliche und unmögliche rein.
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