Edelsteine & Perlen
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YinYang Schliff patentgeschützt?

 
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stoanarrischer uhu
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stoanarrischer uhu

 ·  #1
Hallo Schleifer!
Bei drei Firmen im Internet habe ich geschliffene Steine mit dem Design von Fred van Sant gefunden. Ich finde den Schliff sehr interessant und habe ihn mit GEMCAD nachgebaut und auch in Amethyst geschliffen. Darf ich diesen Schliff nur im stillen Kämmerlein anschauen oder auch an einzelne Interessenten verkaufen? Eine chinesische Firma hat möglicherweise ein U.S. Patent, der Schliff ist allerdings nicht mehr lieferbar. Ich möchte mir keinen Ärger einhandeln....
uhu
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #2
Der Schliff erhielt nicht nur 2009 einen Platz beim AGTA Spectrum Awards Wettbewerb, sondern ist auch mehrfach patentiert:
US Design Patent NO: D594377
HK Design Patent NO: 0802118.0
CN Design Patent NO: ZL 200830047087.3

Nachlieferfähigkeit hat nichts mit einer Patentgültigkeitsdauer zu tun.

Offizielle Frage, offizielle Antwort: wenn ein noch gültiges Patent drauf ist ....

Tipp: Facettenanlage oder Winkeleinstellung verändern, Name neu kreiieren und einer Neuvermarktung steht nichts im Wege.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #3
stoanarrischer uhu
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stoanarrischer uhu

 ·  #4
Hallo steinfroilein,
ich habe zwei Tage am PC verbracht, um das Design in eine schleifbare Vorlage zu bekommen. Das Erstaunliche ist, man kann die Facettenanlage nicht verändern, nur die Winkel. Aber wenn man den Winkel einer Facette ändert, muss man alle ändern. In der normalen Version - ein Teil poliert, ein Teil gefrostet - verschenkt das Design eine Menge Brillanz, um das typische YinYang- Bild zu erzeugen. Ich habe das zunächst auch so gemacht, aber dann beide Teile poliert und einen für Amethyst sehr brillanten Stein bekommen.
uhu
tatze-1
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tatze-1

 ·  #5
Patentschutz hier in Deutschland gilt wahlweise bundesweit, europaweit, weltweit (hat mir der nette Herr vom Patentamt letztes Jahr in einem 2stündigen Gespräch erzählt). Das dürfte in anderen Ländern ähnlich gehandhabt werden. Du müßtest herausfinden, ob der Schliff weltweit geschützt wurde oder nur innerhalb des Landes. Patent innerhalb des Landes kratzt Dich nicht, weltweit juckt ungemein.
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #6
Hallo Uhu, dann hat es doch mit dem" original" an sich nichts mehr zu tun. Schleif mal los und wenn der Stein den Besitzer wechselt, freut sich auch jmd.

@ tatze: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, zumal wenn man nicht in das ganze Patent Einblick hat.

Ihr weißt ja, wie schnell aus einem spituellem sun ein Sonnenschliff oder ein Rivoli Cut II wird ....

Die Branche ist da recht experimentierfreudig. 😉
tatze-1
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tatze-1

 ·  #7
Zitat geschrieben von steinfroilein
@ tatze: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, zumal wenn man nicht in das ganze Patent Einblick hat.

deswegen sage ich ja, VORHER informieren, dann ist das Nachsehen nicht so groß.
stoanarrischer uhu
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stoanarrischer uhu

 ·  #8
Heinrich Butschal,
englisch ausgesprochen AHA cut. Den Gag versteht leider nur ein Deutscher...
Schönes Wochenende!
uhu
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #9
Uhu, magst offiziell ein Foto zeigen?

Der Schliff wird schwer zu fotografieren sein, aber ist eine wahre Freude, sowas zu sehen.

Ich kenne Deinen Schliff zwar schon, aber hier lesen doch auch begeisterte Schleifmeister mit, die vielleicht gerne was von Dir abkupfern möchten....

Oder machste ein uhu-Patent drauf? 😉
stoanarrischer uhu
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stoanarrischer uhu

 ·  #10
steinfroilein,
eigentlich ist es jetzt ein "Kometenschliff" mit mit zwei Schweifsternen...
uhu
stoanarrischer uhu
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stoanarrischer uhu

 ·  #11
steinfroilein,
erst muss ich mal einen sauberen Stein schleifen. Das Design gibt es per pn gratis an Nichtprofis, falls das nicht gegen geltendes Recht verstößt.
uhu
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #12
Die mitlesenden Hobbyschleifer haben sich meiner Meinung nach alle schon zum Edelsteinschleifmeister ersten Foren-Grades hochgearbeitet. Da verstößt goarnix gegen geltendes Unrecht. Und zwar nie nicht. 😉 :P

Nun denn harren wir der Dinge, die seitens unseres uhu's kommen....

Ich seh schon den uhuschweif am Horizont. 😉
capcuadrate
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capcuadrate

 ·  #13
@Steinfroilein,
das mit dem Forengraden lass ich mal noch nicht für mich gelten. Krieg gerade mal was total nicht auf die Reihe. Uhu, hast ne mail von mir 😢

Wenn ich an verschieden Ecken lese, daß ständig Leute Schliffe patentieren lassen, müßte ja jeder Schleifer bei eigenen Kreationen immer eine Recherche starten, ob nicht schon jemand die selbe Idee hatte, was doch eher wahrscheinlich ist. Wie soll das bitte gehen ?

Kann mir auch nicht vorstellen, daß irgend jemand in der Lage ist, daß zu kontrollieren.

Schleift man schön weiter.

Schöne Brückentage
Cap
stoanarrischer uhu
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stoanarrischer uhu

 ·  #14
capcuadrate,
hab die mail beantwortet. Wenn es jetzt nicht klappt, musst Du noch mal vorbei kommen und wir schleifen das Ding zusammen....
Frohes Schaffen!
uhu
Edelstein
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Edelstein

 ·  #15
Nachschleifen auch patentrechtlich geschützter Schliffe ist nicht verboten - nur vermarkten darf man sie nicht ohne eine (in der Regel entgeltpflichtige) Lizenz des Patentinhabers.
@Cap: Eine ständige Recherche ist in der Tat fast unmöglich. Aber: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ironiemodus EIN: Tipp von mir, verlege deinen Firmensitzu nach China, dort schert sich keiner um Patente. Ironiemodus AUS.
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