Darum gehts hier doch nicht. Die Angabe beim Wiederverkauf "Glass-filled" fehlt. Es ist Pflicht dies beim Verkauf anzugeben, steinfroilein hats dutzendmal geschrieben.
Tilo
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Tilo
31.03.2014 - 11:56 Uhr
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#33
Michael, der Wiederverkäufer war privat
und ist eh recht schmerzbefreit, denn er verkauft ja auch wissentlich vergoldete Barren als echt
und der Käufer hats nicht gemerkt
da man aber den Käufer nicht kontaktieren kann, wirds leider erst später zum bösen Erwachen kommen, daß das Goldbarrenschnäppchen für 855 statt 3.000 dann wohl doch keins war
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31.03.2014 - 12:47 Uhr
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#34
Das stimmt schon Tilo, jedoch ist auch der private Verkäufer eines Edelsteines verpflichtet, und bei Deinem Beispiel hat er es ja gewusst, steht ja gross im Stein Report, solche Behandlungen beim Weiterverkauf anzugeben. Warum hat der Weiterverkäufer des Steines darauf verzichtet die Einschätzung von GLB Bangkok genau anzugeben oder ein Photo der Vorder-und Rückseite des Blisters einzustellen?
Tilo
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Tilo
31.03.2014 - 12:57 Uhr
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#35
ok, dann nochmal in aller Deutlichkeit:
weil der skrupellos ist und sich um Recht, Gesetz und Anstand einen feuchten Kerricht schert.
geschweige um die Befindlichkeiten bezüglich korrekter Behandlungsangaben bei Steinen
und weils von solchem Volk ne ziemlich große Menge gibt, soll/muß diese Schattenwirtschaft demnächst ganz offiziell zum BIP dazugeschätzt werden (Drogenhandel usw)