Ja, man kann wenn der Lehrherr einverstanden ist und eine höhere Schulbildung vorliegt bis 1 Jahr maximal verkürzen.
Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Denn angemessen ist es nur einem winzigen Prozentsatz der Lehrlinge.
Redaktion
Redaktion
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Redaktion
03.03.2014 - 13:20 Uhr
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#3
ich als Halblaie hätte eben auch gedacht, dass die manuellen Fertigkeiten durchaus viel Übung vertragen können
und dass daher eine Verkürzung nicht sinnvoll wäre
Heinrich Butschal
Moderator
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Heinrich Butschal
03.03.2014 - 13:24 Uhr
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#4
Es gibt handwerklich auch sehr begabte Menschen, die schneller lernen und wenn dann noch eine entsprechende Schulbildung vorliegt die dabei hilft den Theorieteil schneller zu lernen kann das schon sinnvoll sein.
Ich habe z.B. bei meiner Ausbildung bis zum Meister einiges überspringen dürfen weil schon Voraussetzungen durch Studium und Gemmologie vorhanden waren.
tatze-1
PostRank 11 / 11
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tatze-1
06.03.2014 - 00:16 Uhr
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#5
was auch immer man tut, die Handwerkskammer hat da auch noch ein Wörtchen mitzureden bei der Genehmigung der Lehrzeitverkürzung. Wie sinnvoll diese ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.