Zitat geschrieben von Yvonne Sterly
Es gibt in der freiwilligen GKV auf Antrag die Möglichkeit, die Beiträge nach dem tatsächlichen Einkommen berechnen zu lassen und zu zahlen. Dann gilt zwar immer noch eine (verminderte) Mindestbemessungsgrundlage, aber diese liegt um ein ganzes Stück niedriger. Diese Möglichkeit gibt es nur nach Antrag, niemand weist einen darauf hin. Vielleicht ist das ja für jemanden hilfreich.
Das hilft einem aber nur, wenn man solo/Single ist und nicht mit einem Partner zusammen wohnt. Falls doch, ist es eine sog. Bedarfsgemeinschaft und das Partnereinkommen wird hinzugerechnet, auch dessen Vermögen. Der muß finanziell komplett alles offenlegen. Sein Vermögen wird also mitberechnet. Unabhängig davon, daß beide steuerlich dann ihre Steuerklasse 1 bezahlen und gegenseitig keinerlei Ansprüche auf Unterhalt haben.
Soweit ich dachte, können nebenberuflich Selbständige, unter 20 Stunden tätig in der Woche, mit in die Familienversicherung, aber das weiß ich nicht sicher. Und schon gar nicht, wie das dann berechnet wird, da scheint es auch Verdienstgrenzen zu geben, was im Prinzip ja auch nicht so verkehrt ist. Von Nebenselbständigkeit leben zu wollen, ist schon etwas illusorisch, da hat Heinrich nicht unrecht, das ist nichts Halbes und nicht Ganzes.
Die Berechnung nach tatsächlichem Verdienst dürfte gar nicht so kompliziert sein, könnte vom Prinzip her genauso gemacht werden wie die monatliche Voranmeldung zur Umsatzsteuer. Das wäre fair und was weniger an die GKV bezahlt wird, könnte eher fürs Alter zurückgelegt werden.