Dank Internet ist es ohne Aufwand möglich, bei fast allen Saalauktionen in Deutschland und auch darüber hinaus teilzunehmen. Die Kataloge und Beschreibungen der Waren sind online und kostenlos verfügbar. Bei den Auktionsbedingungen der verschiedenen Auktionshäuser finden sich regelmäßig Sätze die so oder so ähnlich lauten: "Alle zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind gebraucht und können vor der Versteigerung besichtigt werden. Das Auktionshaus haftet nicht für eventuelle Mängel an den Gegenständen. Angaben und Beschreibungen der Gegenstände sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß §459 BGB."
Was bedeutet dies? Kann da z.B. stehen Ring GG 750, geliefert wird aber ein Messingring? Da wir hier im Thema Edelsteine sind, will ich ein paar Fälle schildern, die mir in den vergangenen 10 Jahren mit Diamantringen passiert sind. Wenn Euch Ähnliches passiert ist, würde ich mich freuen, wenn ihr mir mitteilt, wie ihr mit so etwas umgeht.
Fall 1: Brillant TW, vvs in der Beschreibung, tatsächlich aber Pique. Einen Tag nach Erhalt wird dies sofort schriftlich moniert - keine Reaktion vom Auktionshaus. Nach erneuter Reklamation antwortet der Rechtsanwalt des Auktionshauses und beschuldigt mich indirekt, den Stein ausgetauscht zu haben. Erst nachdem ich über meinen Anwalt mit Klage gedroht habe wird der Kauf rückabgewickelt.
Fall 2: Brillant TW, lupenrein in der Beschreibung, tatsächlich aber vs2 bis si1. Da der Kaufpreis günstig war und der Ring Madame Geolüge so gut gefiel, wurde der Sachverhalt dem Auktionshaus nur mitgeteilt und keine Rückabwicklung verlangt.
Fall 3: Drei kleinere Brillanten Weiß, vvs in der Beschreibung, tatsächlich aber si1 bis si2. Nach Reklamation wurde der Ring anstandslos zurückgenommen, allerdings mit der Anmerkung, dass sich bei der Graduierung von Diamanten einiges verändert habe: "lupenrein ist heute auch nicht mehr lupenrein"
Fall 4: Brillant TW, vvs1 in der Beschreibung. Dies habe ich mir nach den bisherigen Erfahrungen vor Abgabe meines Gebots bestätigen lassen. Der Brillant hatte unter einer Krappe einen Ausbruch, der entweder von einem geschickten Fasser dort versteckt wurde oder erst beim Fassen entstand. Er machte den Brillanten aber von vvs1 zu Piquet. Bei meiner Reklamation wurde von Seiten des Auktionshauses argumentiert, dass dieser Defekt nicht zähle, da er ja unter der Krappe und deshalb nahezu unsichtbar sei. Letztlich wurde der Ring aber doch zurückgenommen - ich darf bei diesem Auktionshaus allerdings nicht mehr bieten.
Von Fall 4 habe ich kein Bild gemacht. Die Fälle 1 bis 3 stelle ich nachfolgend vor. Ich würde mich freuen, eure Meinungen zu hörem.
Was bedeutet dies? Kann da z.B. stehen Ring GG 750, geliefert wird aber ein Messingring? Da wir hier im Thema Edelsteine sind, will ich ein paar Fälle schildern, die mir in den vergangenen 10 Jahren mit Diamantringen passiert sind. Wenn Euch Ähnliches passiert ist, würde ich mich freuen, wenn ihr mir mitteilt, wie ihr mit so etwas umgeht.
Fall 1: Brillant TW, vvs in der Beschreibung, tatsächlich aber Pique. Einen Tag nach Erhalt wird dies sofort schriftlich moniert - keine Reaktion vom Auktionshaus. Nach erneuter Reklamation antwortet der Rechtsanwalt des Auktionshauses und beschuldigt mich indirekt, den Stein ausgetauscht zu haben. Erst nachdem ich über meinen Anwalt mit Klage gedroht habe wird der Kauf rückabgewickelt.
Fall 2: Brillant TW, lupenrein in der Beschreibung, tatsächlich aber vs2 bis si1. Da der Kaufpreis günstig war und der Ring Madame Geolüge so gut gefiel, wurde der Sachverhalt dem Auktionshaus nur mitgeteilt und keine Rückabwicklung verlangt.
Fall 3: Drei kleinere Brillanten Weiß, vvs in der Beschreibung, tatsächlich aber si1 bis si2. Nach Reklamation wurde der Ring anstandslos zurückgenommen, allerdings mit der Anmerkung, dass sich bei der Graduierung von Diamanten einiges verändert habe: "lupenrein ist heute auch nicht mehr lupenrein"
Fall 4: Brillant TW, vvs1 in der Beschreibung. Dies habe ich mir nach den bisherigen Erfahrungen vor Abgabe meines Gebots bestätigen lassen. Der Brillant hatte unter einer Krappe einen Ausbruch, der entweder von einem geschickten Fasser dort versteckt wurde oder erst beim Fassen entstand. Er machte den Brillanten aber von vvs1 zu Piquet. Bei meiner Reklamation wurde von Seiten des Auktionshauses argumentiert, dass dieser Defekt nicht zähle, da er ja unter der Krappe und deshalb nahezu unsichtbar sei. Letztlich wurde der Ring aber doch zurückgenommen - ich darf bei diesem Auktionshaus allerdings nicht mehr bieten.
Von Fall 4 habe ich kein Bild gemacht. Die Fälle 1 bis 3 stelle ich nachfolgend vor. Ich würde mich freuen, eure Meinungen zu hörem.