Edelsteine & Perlen
Sie befinden sich im Benutzerbereich unseres Forums.

Nachlässigkeit, Unwissenheit, Bauernfängerei oder Betrug?

 
Geolüge
PostRank 5 / 11
Avatar
Beiträge: 125
Dabei seit: 01 / 2014

Geolüge

 ·  #1
Dank Internet ist es ohne Aufwand möglich, bei fast allen Saalauktionen in Deutschland und auch darüber hinaus teilzunehmen. Die Kataloge und Beschreibungen der Waren sind online und kostenlos verfügbar. Bei den Auktionsbedingungen der verschiedenen Auktionshäuser finden sich regelmäßig Sätze die so oder so ähnlich lauten: "Alle zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind gebraucht und können vor der Versteigerung besichtigt werden. Das Auktionshaus haftet nicht für eventuelle Mängel an den Gegenständen. Angaben und Beschreibungen der Gegenstände sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß §459 BGB."

Was bedeutet dies? Kann da z.B. stehen Ring GG 750, geliefert wird aber ein Messingring? Da wir hier im Thema Edelsteine sind, will ich ein paar Fälle schildern, die mir in den vergangenen 10 Jahren mit Diamantringen passiert sind. Wenn Euch Ähnliches passiert ist, würde ich mich freuen, wenn ihr mir mitteilt, wie ihr mit so etwas umgeht.

Fall 1: Brillant TW, vvs in der Beschreibung, tatsächlich aber Pique. Einen Tag nach Erhalt wird dies sofort schriftlich moniert - keine Reaktion vom Auktionshaus. Nach erneuter Reklamation antwortet der Rechtsanwalt des Auktionshauses und beschuldigt mich indirekt, den Stein ausgetauscht zu haben. Erst nachdem ich über meinen Anwalt mit Klage gedroht habe wird der Kauf rückabgewickelt.

Fall 2: Brillant TW, lupenrein in der Beschreibung, tatsächlich aber vs2 bis si1. Da der Kaufpreis günstig war und der Ring Madame Geolüge so gut gefiel, wurde der Sachverhalt dem Auktionshaus nur mitgeteilt und keine Rückabwicklung verlangt.

Fall 3: Drei kleinere Brillanten Weiß, vvs in der Beschreibung, tatsächlich aber si1 bis si2. Nach Reklamation wurde der Ring anstandslos zurückgenommen, allerdings mit der Anmerkung, dass sich bei der Graduierung von Diamanten einiges verändert habe: "lupenrein ist heute auch nicht mehr lupenrein"

Fall 4: Brillant TW, vvs1 in der Beschreibung. Dies habe ich mir nach den bisherigen Erfahrungen vor Abgabe meines Gebots bestätigen lassen. Der Brillant hatte unter einer Krappe einen Ausbruch, der entweder von einem geschickten Fasser dort versteckt wurde oder erst beim Fassen entstand. Er machte den Brillanten aber von vvs1 zu Piquet. Bei meiner Reklamation wurde von Seiten des Auktionshauses argumentiert, dass dieser Defekt nicht zähle, da er ja unter der Krappe und deshalb nahezu unsichtbar sei. Letztlich wurde der Ring aber doch zurückgenommen - ich darf bei diesem Auktionshaus allerdings nicht mehr bieten.

Von Fall 4 habe ich kein Bild gemacht. Die Fälle 1 bis 3 stelle ich nachfolgend vor. Ich würde mich freuen, eure Meinungen zu hörem.
Anhänge an diesem Beitrag
122_2260a.JPG
Titel: 122_2260a.JPG
Information: Fall 1
122_2259.JPG
Titel: 122_2259.JPG
Information: Fall 1
127_2800b.JPG
Titel: 127_2800b.JPG
Information: Fall 2
113_1390a.JPG
Titel: 113_1390a.JPG
Information: Fall 3, 1. Stein
113_1389a.JPG
Titel: 113_1389a.JPG
Information: Fall 3, 2. Stein
113_1388a.JPG
Titel: 113_1388a.JPG
Information: Fall 3, 3.Stein
Heinrich Butschal
Moderator
Avatar
Beiträge: 34006
Dabei seit: 07 / 2005

Heinrich Butschal

 ·  #2
Auktionshäuser haben eine andere Rechtslage als ein Einzelhändler und die Rückabwicklungen waren Kulanzaktionen. Daher ist es folgerichtig das Du gesperrt wurdest.

Bei einem Einzelhändler ist die Beschreibung auf der Rechnung eine verbindliche Zusicherung. Bei einer Versteigerung ist die Beschreibung eine wenig verbindliche Meinungsäusserung (etwas salopp formuliert).

Was meist Du warum ich die Einlieferungen in meiner Schmuckbörse auf Herz und Nieren prüfe? Bei mir gelten die laxeren Versteigerungsgesetze nicht und ich kann noch nicht einmal wie ein Juwelier den Lieferanten belangen wenn etwas nicht stimmt.
Geolüge
PostRank 5 / 11
Avatar
Beiträge: 125
Dabei seit: 01 / 2014

Geolüge

 ·  #3
Demnach wäre es also tatsächlich rechtens, wenn ich als Auktionshaus GG 750 beschreibe und dann Messing liefere? Das fällt mir schwer zu glauben.
kaa
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 1449
Dabei seit: 07 / 2006

kaa

 ·  #4
Zitat geschrieben von Geolüge
Demnach wäre es also tatsächlich rechtens, wenn ich als Auktionshaus GG 750 beschreibe und dann Messing liefere? Das fällt mir schwer zu glauben.


Habe bitte Verständnis dafür, dass wir hier im Forum keine Rechtsfragen erörtern.
...
 
Avatar
 

...

 ·  #5
Es wäre natürlich grundverkehrt sämtliche Auktionshäuser an den Pranger zu stellen.

Wähle daher bei Deinem nächsten Schmuck/Edelsteinkauf ein Auktionshaus wo Du weißt dass Diamantgutachter, Gemmologen, Goldschmiede die zur Versteigerung anstehenden Positionen besichtigt und bewertet haben, wenn Du keine Zeit hast der Auktion beizuwohnen.

Ansonsten hat Hr. Butschal schon alles richtig geschrieben.
Markus Rauth
PostRank 4 / 11
Avatar
Beiträge: 90
Dabei seit: 10 / 2012

Markus Rauth

 ·  #6
Zitat geschrieben von Geolüge
Demnach wäre es also tatsächlich rechtens, wenn ich als Auktionshaus GG 750 beschreibe und dann Messing liefere? Das fällt mir schwer zu glauben.


Ich denke mal, dass es auf die Abweichung ankommt. Ist dir vielleicht mal aufgefallen, dass auf eine DVD kein 4,7 GB Daten drauf passen, sondern nur so 4,3 GB und trotzdem steht immer 4,7 GB auf den Verpackungen. Das liegt daran, dass der Hersteller mit 1000 und nicht mit 2^10 (1024) rechnet.

GG 750 von Messing sollte jedes Auktionshaus unterscheiden können, aber - ohne jetzt Schmuckauktionen zu kennen. Gibt es einen Grund warum die Sachen dort billiger sind. Man könnte das als eine Art Glücksspiel ansehen.
tatze-1
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 21616
Dabei seit: 01 / 2009

tatze-1

 ·  #7
Zitat geschrieben von juweliershop24com
Gibt es einen Grund warum die Sachen dort billiger sind. Man könnte das als eine Art Glücksspiel ansehen.

Auktionshäuser sind häufig mit Pfandhäusern verbunden. Die Sachen, die dort versteigert werden, sind häufig beliehene Sachen, die nicht mehr ausgelöst wurden bzw. nicht mehr ausgelöst werden konnten. D.h. es wird meisten Secondhand-Ware verkauft. Als Mindestgebot wird auf jeden der Beleihungspreis mit allen Gebühren angesetzt, welcher üblicherweise nicht dem Neupreis entspricht, daher ist das so günstig.
Aus unserem Shop


Empfohlen von Kathrin
Schmuck
Uhren
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0