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Gewerbeschein als Hobbyist und Frage dazu

 
Samson
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Samson

 ·  #1
Ich spiele als "Hobbyist" mit dem Gedanken, ein Kleingewerbe für die Herstellung und den Verkauf von meinem selbstgemachten Schmuck anzumelden.
Was gebe ich denn als "ungelernte Kraft" im Gewerbeschein am besten an?
Die "Herstellung" ruft ja dann auch die Handwerkskammer auf den Plan, so wie ich es verstanden habe und ist wohl mehr oder minder unumgänglich?!



Ich würde mich über Hinweise freuen :)
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #2
Was Du im Gewerbeschein angibts ist ziemlich egal, meist dient ews nur der Statistik und für Einlasskarten bei Fachmessen. Wichtiger ist was Du dem Finanzamt angibst, das meldet sich 3 Monate später und darauf solltest Du Dich umfangreich mit literatur vorbereiten. Auch etwas Betriebswirtschaft könnte nicht schaden.
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #3
stefanS
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stefanS

 ·  #4
Hallo,
da ich auch nur hobbist bin, mit gewerbe, kannst du dir vorstellen wie ich ohne buchhaltungskenntnisse usw auf die schnauze gefallen bin.
Mit einem gewerbe signalisiert du dem finanzamt, das du gewinne machen willst. Für die beamten wird aus dem wollen schnell ein muß. Krankheitsbedingt konnte ich mein kleinstgewerbe 2 jahre nicht ausüben. Die freundlichen beamten haben dann meinen gewerbeschein einkassiert und ihn in liebhaberei umgewandelt. Der unterschied zwischen gewerbe und liebhaberei ist ganz einfach. Wenn das finanzamt der meinung ist , das deine gewinne zu klein sind, zu unregelmäßig oder du eine zeit pausierst. Kann dir diese umwandlung passieren. Bei liebhaberei machst du das just for fun, solltest du umsätze oder gewinn machen darfst du steuern zahlen. Anschaffungen wie einen pc, fachliteratur oder werkzeug darfst du, da es ja NUR dein hobby ist, selber bezahlen und NICHTS beim finanzamt angeben. In meinem fall bedeutete das, 2007 umwandlung ( keine ahnung ob das jahr stimmt ) mit der netten bitte den pc den ich 1998 abgesetzt hatte, oder das werkzeug usw was ich zb 2001 oder 2003 angegeben hatte bitte mit zinsen innerhalb von 4 wochen zu bezahlen. Die zinsen waren extrem. Ich musste mehr an zinsen zahlen als an steuern ( ich glaube es waren 2000€ steuern, die ich in 7-8 jahren angegeben hatte, und knappe 4500 zinsen ). Also überlege es dir 3 mal ob du dir ein gewerbeschein zulegst.
Wenn du 2-5 Ringe im monat verkaufst, lass es lieber als hobby laufen. ( dieses soll keine aufforderung sein, steuern zu hinterziehen )
Samson
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Samson

 ·  #5
Danke für Deine Schilderung Stefan.

Was ich möchte ist schlicht ein Weg, wie ich legal eben meine 3-5 Ringe im Monat veräußern kann, ohne dass sich jemand bemüssigt fühlen kann, mir an den Karren zu fahren.

Schwierig das. :)
tatze-1
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tatze-1

 ·  #6
Du darfst ohne Gewerbeschein dazuverdienen. Allerdings mußte man dafür bei der Steuererklärung einen bestimmten Steuerbogen ausfüllen. Damals war das die Anlage S zur Einkommenssteuererklärung. Frag einfach mal bei Deinem Finanzamt nach, wie hoch die Grenze ist, was Du dazuverdienen darfst. Meine Eltern halten gelegentlich Vorträge, für die sie ein Honorar bekommen. Das muß dementsprechend als freiberufliche Einnahme separat angegeben werden.
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #7
Ich sehe allerdings bei einem angemeldeten Gewerbe den Vorteil, daß man günstiger einkaufen kann, beispielsweise auf Messen oder bei Fachfirmen. In manchen online-Verkaufsportalen finde ich es auch besser, als Gewerbetreibender aufzutreten.

Wo es Vorteile gibt, gibt es auch Nachteile.

Ich würde daher vorschlagen, sich mit einem Steuerberater zusammenzusetzen und die Möglichkeiten abzuwägen. Kommt auch darauf an, ob Du hauptberuflich noch anderweitig tätig bist oder nicht.

By the way, bei der Krankenkasse gibt es seit kurzem ein neues Gesetz zwecks hauptberuflich selbständig wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden...
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