Edelsteine & Perlen
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Edelsteine behandelt und doch natürlich, oder?

 
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #31
Für den Verbraucher ist die Tatsache am wichtigsten das bei Streitfällen die Gerichte bei den Handelskammern und Gutachtern nachfragen was der "Handelsbrauch" zu solch einem Thema ist. Und dann wird das Regelwerk der Cibjo und RAL häufig genannt.

Ergo wird in der Rechtspraxis meist danach entschieden. Das gibt dann den normativen Druck sich danach auszurichten.
steinfrosch
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steinfrosch

 ·  #32
moinmoin,
auch das mildeste Lächeln ist mir leider beim lesen der Frage vergangen.
Warum ? Weil es natürlich keine Berechtigung gibt einen behandelten Stein als unbehandelt zu deklarieren.Aber die Frage so zu formulieren das "Die Edelsteinhändler " sich so verhalten und und gleichzeitig vorauszusetzen das "Rubine und Safire hitzebehandelt sind,sowie "Smaragde" ölgefüllt sind lässt mir obe gesagt das milde Lächeln vergehen.Es mag unzweifelhaft so sein das ca.95% der gehandelten Korunde und Smaragde behandelt sind,was einen aber nicht dazu verleiten sollte alle in den Berühmten èinen Topf`zu werfen.Davon abgesehen :Was berechtigt "Die" Autofahrer dazu ,vor Feuerwehrzufahrten zu Parken ? richtig,Nichts.Sollte die Frage nicht so verallgemeinernd gemeint sein ,bitte ca. 50 % der vehemenz abziehen,aber aufgrund einer chronischen verallgemeinerungsunverträglichkeit musste ich das mal so schreiben.
allen einen schönen Sonntag
steinfrosch
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 ·  #33
Meines Wissens nach verhält es sich laut CIBJO so:

die thermische Farbverbesserung (vulgo Brennen) sowie die Reinheitsverbesserung von Smaragd mittels Öl oder Kunstharz unterliegt der allgemeinen Auszeichnungspflicht. Das bedeuted, dass der Hinweis "farbverbessert", "hitzebehandelt", "reinheitsverbessert" o.ä. ausreicht.
Auf die genaue Art der Behandlung und der verwendeten Füllstoffe (bei Smaragd) muss nicht eingegangen werden.

ABER: es ist nicht gestattet, diese Steine als "unbehandelt", "naturfärbig" o.ä. zu bezeichnen.

Andere Behandlungsmethoden, wie z.B. Difussionsbehandlungen, Beryllium-Behandlungen oder Glasfüllungen unterliegen der speziellen Auszeichnungspflicht.
Ein berylliumbehandelter Saphir darf also nich bloß als "behandelt" deklariert werden.
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #34
Zitat geschrieben von wiener edelstein zentrum
Meines Wissens nach verhält es sich laut CIBJO so:
Das ist richtig. Wie auch Heinrich schon anmerkte, in evtl. Streitfällen werden die Richtlinien der CIBJO herangezogen. Alle bekannten gemmologischen Labore wie GIA HRD etc. arbeiten auf derselben Basis. Darum ist es ja auch sinnvoll, daß die Branche hier einen sogenannten Dachverband hat, der sich um solche Regelungen kümmert.

Sonst könnte ja jeder deklarieren und verkaufen, wie er will.

Was leider auch oftmals der Fall ist ..... nachvollziehbar bei Unwissenden und aber leider auch bei Unseriösen ....
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