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Ehe-Trennung-Schmuck.

 
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 ·  #1
Samstag, Klassentreffen, immerhin waren 16 von 27 ehemaligen gekommen.

Einziger Aufreger: Ein Schulfreund meldet, Ehe kaputt nach 17 Jahren, Tochter aus dem gröbsten raus mit 16 Jahren.

Er gibt an, seiner Ehefrau im Laufe der Ehejahre Schmuck und Uhren im Anschaffungsbetrag, (mittleren 5-stelligen Bereich), gekauft zu haben. Ein Ehevertrag existiert nicht, auch keine notariellen Vereinbarungen.

Schmuck zurückfordern, wenn rechtlich erlaubt, Schlussstrich ziehen, alles lassen wie es ist, geschenkt ist geschenkt. Teil zurückfordern, oder abwarten, was seine Ehefrau anbietet, oder gleich anwaltschaftliche Hilfe.

Fragen über Fragen.
kaa
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kaa

 ·  #2
Geschenkt ist geschenkt
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #3
Anwaltschaftliche Hilfe heißt nur, schmutzige Wäsche waschen. Würde ich von abraten. Klar, damit fertigwerden muß man auch können. Kann aber mancher nicht. Wegen Schmuck streiten finde ich nicht okay, Probleme gibt es genug, wenn ein Häusle da ist und/oder Kinder.

Apropos geschenkt ist geschenkt. Von wegen! Rechtlich sieht es da m. E. anders aus: diese Zuwendungen werden nicht als Schenkungen eingeordnet und sind daher im Fall einer Scheidung güterrechtlich auszugleichen.

Ich würde ihm anraten, es erst im Guten zu versuchen. Vielleicht macht sie mit bei halbe/halbe.

Die Tochter sollte aber bei Schmuck auch miteinbezogen werden, ist aber Ermessenssache der Eltern.

Wenn alles nicht hilft, verdient der Anwalt. Dann bekommt wenigstens Einer seine Schäfchen ins Trockene. 😉
Tilo
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Tilo

 ·  #4
1: ich sehe keine Frage (normalerweise mit ? am Ende)
2. man kann erahnen, was du meinst
3. geht in die Berechnung des Zugewinns ein, wird also als "Gewinn"auf Seiten dessen berücksichtigt, der die Sachen nach der Scheidung bekommt, was soll der Mann mit dem Schmuck?
4. muß bei Scheidung eh mindestens einer einen Anwalt nehmen, da brauchst du dir keine Gedanken machen, der wird das dann schon erklären
5. kann man sowas kinderleicht ergoogln:
https://www.google.de/search?q…tAaFt4GoDQ
kaa
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kaa

 ·  #5
Ich habs auch nicht rechtlich gemeint, sondern moralisch. Eben, keine schmutzige Wäsche waschen. Das rechtliche kann der Anwalt aufdröseln.
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #6
Gästin
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Gästin

 ·  #7
Bei Zugewinngemeinschaft ist es - soweit ich weiss - wie Thilo meinte Teil des Zugewinns.

Bei Gütertrennung ist es geschenkt und er kriegt es nicht zurück ausser er hat bei Schenkung gesagt, dass er es vorbehaltlich einer Scheidung schenkt.

Prinzipiell finde ich (persönlich) es moralisch nicht ok und ziemlich kleinlich nach der Scheidung Geschenktes zurückzufordern (egal ob er von ihr oder sie von ihm). Und wir reden ja hier "nur" über Schmuck im 5 stelligen Bereich (und das über fast 20 Jahre geschenkt...), nicht über Häuser etc.
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #8
Schwiegermütter können auch Geschenke zurückklagen .... und die haben garantiert nichts gegen Schmuck und wüßten sicherlich auch eine neue, viel praktischere Verwendung dafür. 😉
Gästin
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Gästin

 ·  #9
[quote="steinfroilein"]Schwiegermütter können auch Geschenke zurückklagen .... und die haben garantiert nichts gegen Schmuck und wüßten sicherlich auch eine neue, viel praktischere Verwendung dafür. 😉[/quote]


Stehe ich auf dem Schlauch oder ist das ein Insider?

Hat etwa die Schwiegermutter den Familienerbschmuck verschenkt und will ihn hier zurück?

:?:
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #10
Ich finde es nicht schön, nach Ehe und gemeinsamen Kindern Schmuck zurückzufordern. Die Frauenliga könnte hier nun all die Wäsche und das Haushaltmachen aufrechnen. :twisted:

Aber, aber es gibt sodde on annere.

Obiges gilt für Geld- und Vermögensgeschenke.

Da kommt der schlechte Ruf mancher Schwiegermütter durch ....


@ Gästin: nee nee, ist alles nur allgemein - man hört viel und sieht viel und liest viel 😉
Tilo
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Tilo

 ·  #11
eine Scheidung ist seltenst schön
ohne Ehevertrag ist automatisch Zugewinngemeinschaft
und da wird nennenswerter Schmuck in die abschließende Berechnung eingebracht
während von Freunden oder Verwandten an speziell einen Ehepartner geschenkte Dinge ausgenommen werden können

interessant ist in dem Zusammenhang, welche Wertermittlungsart für den Schmuck angewendet wird
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #12
Ich empfehle in solchen Fällen jeweils den zu erwartenden Veräusserungserlös anzusetzen denn meist will der Schmuck dann nicht behalten werden.

Der ist nicht gleichbedeutend mit Marktwert. Den Marktwert muss man zahlen wenn man kauft und den Veräusserungserlös bekommt man netto auf die Hand.

Da dieser jedoch oft ein Schwankungsbreite hat errechne ich einen untersten Wert und einen oberen Wert.

Manchmal liegen die Werte weiter auseinander aber z.B bei einem gerissenen alten Goldkettchen gibt es natürlich nur einen Preis.
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 ·  #13
Das ist richtig,

der Anschaffungspreis, (ein Teil war ja noch DM), war umgerechnet knappe 65.000.- Euro.

Da die Schmuckstücke von Wempe, Bulgari, Cartier, Chopard und eine Rolex Yachtmaster in Gold sind, wäre ein Weiterverkauf zu einem guten Gebrauchtpreis schon möglich, vorausgesetzt er bekommt diese zurück. Er schätzt die Stücke insgesamt im gepflegten, gebrauchten Zustand auf ca. 15.000.- Euro.

Er hat mir das heute Morgen geschrieben und hat dies seiner Nochehefrau aufgelistet und mitgeteilt, mit der Bitte um Rückgabe bezw. Stellungnahme.
Tilo
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Tilo

 ·  #14
na das Scheidungsverfahren fängt ja prima an
wenn er den Kram verkauft hat, hat er mehr Euro, die der Ehefrau doch hälftig zugerechnet werden, außer er verpraßt sie sinnnlos
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #15
Ja bissl Hirn wäre da schon gut. Wenn sie sich beide auf einen Wert von 15.000 für den Schmuck einigen dann kann ihn ja die Frau behalten wenn Sie will und er wird Ihr angerechnet. Oder sie gibt ihn zurück für diesen Wert.

Andernfalls kann sie ja einen anderen Wert vorschlagen und sie einigen sich in der Mitte.
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