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Antiker Manschettenknopf?

 
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 ·  #1
Hallo
Ich habe diesen Manschettenknopf gefunden. Mich würde interessieren wo er herkommt und was für eine Zeitstellung ich annehmen kann.
Wurde in der Nähe eines ehemaligen Fürstenschloßes gefunden.

Danke

Matthias
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Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #2
Juwelfix
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Juwelfix

 ·  #3
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 ·  #4
Ich habe diese Frage hier gestellt, da alle Funde die vor 1800 sind dem BLfD gemeldet werden müssen. Mir geht es darum, was es ist, und wie alt, damit ich melden kann wenn es notwendig ist. Ich habe solche Funde bisher alle gemeldet.

Grüße und danke

PS: Das Fundbüro ist für Dinge die noch lebende Personen verloren haben. Hierfür wird sich keiner mehr interessieren. Die Schicht die ich entfernt habe war mindestens hundert Jahre alt.

Die Kanonenkugel von 1800 wollte auch keiner mehr haben.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #5
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 ·  #6
Danke für die Antwort.

Ich bin unschlüssig auf Grund des Verschlusses das es sich tatsächlich um einen Manschettenknopf handelt.
Ich habe schon 3 Stunden in der Google Suche verbracht und nicht mal etwas ähnliches gefunden. Das war der Grund das ich hier versucht habe vielleicht etwas Fachwissen über so etwas zu finden.

Vielleicht kennt ja jemand so etwas ähnliches.

Danke nochmal

Matt
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #7
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 ·  #8
Hallo Butschal
Es lag in einer Tiefe von ca 20 cm. Direkt an der Abbruchkante zu einem Bach der Quer durch den Wald geht. Aber aus meiner Erfahrung sagt die Tiefe nicht unbedingt etwas über das Alter aus. Münzen aus dem 15 Jhdt. liegen höher als Münzen aus dem deutschen Reich.
Ich werde das Teil morgen der BlfD melden. Schaden tuts ja nicht. Für mich ist interessant was es ist. Und sollte es wirklich adeliger Abstammung sein, dann werden mir die Kollegen vom Denkmalschutz, hoffe ich, auch Info geben was es genau ist.
Aber danke für deine Hilfe.
Im übrigen hab ich jetzt schon 6 Stunden Internetsuche hinter mir und immer noch nichts ähnliches gefunden. Und normalerweise finde ich alles.....
Grüße aus Mittelfranken
Matthias
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Redaktion

 ·  #9
@Matthias

willkommen bei uns.
Wenn Du noch etwas Geduld hast, dann meldet sich vielleicht noch jemand, der mehr Infos dazu hat. Hier lesen ja ne Menge Leute mit und manche haben nicht immer gleich die Zeit zum Antworten.

Es könnte helfen, wenn Du Dir einen Account anlegst. Brauchst bloß Nickname und Mailaddy, dann wirst Du informiert, sobald jemand etwas in "Deinen Threads" beiträgt.

Falls Du von anderer Seite Infos bekommst, wäre es nett, das hier aufzuschreiben, was denn draus geworden ist. Schmuckstücke wie Deins haben wir hier eher selten. Wäre aber eine interessante Bereicherung fürs Forum.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #10
Hallo Mathias,

vielleicht liest Du Dir einmal diesen Text hier durch und überlegst ob wir Dir wirklich helfen sollen den Fund von Raubgrabungen zu verifizieren.

http://de.wikipedia.org/wiki/Raubgrabung

Abgesehen davon das Dein Knopf nicht wertvoll ist und höchstens 110 Jahre alt sein kann, hättest Du ihn melden müssen sowie den genauen Fundort.

Ich finde es ist angemessen den thread jetzt zu schließen, solche Vorgänge sollten wir nicht unterstützen.
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 ·  #11
Heinrich, ich widerspreche Dir nur sehr ungern
aber ich würde gerne wissen, was der BlfD zu diesem Fund sagt. Der Fragesteller hat ja gesagt, dass er da hingehen wird. Der User schreibt oben:
Zitat

Ich habe solche Funde bisher alle gemeldet.


Wie wäre es, wenn wir den Thread noch 1-2 Tage stehen lassen, bis das Ergebnis vom BlfD vorliegt und bis Matthias sich nochmal dazu geäußert hat?

Falls das tatsächlich eine Raubgrabung ist oder es anderweitig Probleme gibt, mache ich den Thread eigenhändig wieder zu.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #12
Er hat rumgegraben und bisher den Eigentümer weder gefragt noch den Fund gemeldet, geschweige denn eine vorherige Genehmigung eingeholt. (Das wäre eigentlich vorab selbstverständlich)

Wenn einer aus Deiner Wohnung mit Deinem Portemonnaie herausläuft würdest Du da auch zwei Tage warten ober er es im Fundbüro abgibt?

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__984.html

Es ist eine Raubgrabung schon im Ansatz gewesen da keine Genehmigung vorlag. Und der Rest ist wie bei Fahrerflucht zu sehen. :evil:
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Redaktion

 ·  #13
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 ·  #14
Oha…. Ich wollte hier keinen Streit entfachen.
Ich glaube ich muss jetzt etwas klarstellen. Vielleicht hätte ich mich im Forum eintragen sollen und das was ich jetzt schreibe zuerst schreiben sollen….. bevor ich eine Frage über Schmuck stelle. (was ich jetzt schreibe ist vereinfacht dargestellt)

Denkmalschutz ist Landessache, hier in Bayern gibt es kein Schatzregal und somit ist das Sondengehen unter bestimmten Vorrausetzungen erlaubt.
- Das Suchen auf Bodendenkmälern ist verboten (wo man sich nicht hinbegeben darf, kann man im Bayernviewer Denkmal und im Bayernatlas nachsehen. Hier sind alle Bodendenkmäler eingezeichnet.) Aus einem internen Brief des BlfD geht hervor dass zu Bodendenkmälern genügend Abstand gehalten werden muss. (Nach Anfrage beim BlfD kann man hier mit 100-200 m rechnen, bei mir waren es ca 800m)
Ausnahme: Es wurde ein Nachsuchgenehmigung vom Denkmalschutz ausgestellt.

- Eine erforderliche Genehmigung des Besitzers ist notwendig da im Falle eines Schatzfundes die Patriarchische Teilung (wie im Link beschrieben) eintritt.

- Eine Genehmigung im staatlichen Wald ist nicht notwendig. (dies ist ein Staatswald)

- Naturschutzgebiete sind nicht zu begehen.

- Jeder Fund der älter als 1800 ist, oder zeitlich noch in Richtung Napoleon eingestuft wird (also bis ca. 1815) muss dem BlfD gemeldet werden. Hierzu sind Angaben der Fundumstände sowie der geografischen Lage des Fundortes zu machen. Die Angaben sollten mit den Gauss Koordinaten angegeben werden.
Diese Meldung wird elektronisch übermittelt. Ein persönlicher Besuch des BlfD ist nicht notwendig. Bei Interesse an dem Fundobjekt tritt der BlfD auf einen zu und bittet um ein persönliches Gespräch mit Fundbegutachtung. (Somit kann ich die nächsten Tage keine Rückmeldung darüber geben was es ist.)

- Wenn man vermutet etwas denkmal-würdiges entdeckt zu haben, ist man verpflichtet den BlfD zu verständigen. (so geschehen letzte Woche über Google Earth, ovale Ringanlage… obs eine ist… ich habe leider noch keine Antwort)

- Verstößt man gegen diese Auflagen kann eine Strafe bis zu 200000 Euro ausgesprochen werden. Verstößt man gegen die Auflagen spricht man von Raubgräberei.

Da ich alle diese Punkte einhalte und im Kontakt mit dem BlfD stehe nehme ich davon Abstand mich als Raubgräber zu sehen. Meine Funde sind alle dokumentiert, selbst 5 Pfennigstücke aus dem deutschen Reich. Ich kann in 20 Jahren noch sagen was hab ich wann, wo, gefunden, gemeldet und eventuell abgegeben.
Ich habe kein finanzielles sondern geschichtliches Interesse. Ich habe kein Fund veräußert und der BlfD hat sich notiert, dass ich bereit bin meine Funde Museen zur Verfügung zu stellen.

Und noch eine Kleinigkeit. Bevor ich mit dem Sondengehen angefangen habe, war ich beim BlfD und habe mich lange mit dem Thema Recht beschäftigt.

Leider gibt es unter den Sondengängern auch schwarze Schafe die aus finanzieller Gier versuchen durch Raubgrabungen sich zu bereichern, diese sind aber die Minderheit. Hierfür habe ich absolut kein Verständnis. Es gab schon einige Kollegen die Interesse hatten mit mir mitzugehen. Wenn aber die erste Frage ist „was ist es wert“, dann nehme ich diesen Kollegen nicht mit.
Es gibt sowas wie Ehre. Aber leider wird man hier gehängt bevor man verurteilt wird…..
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 ·  #15
Auf Grund der Tatsache das ich hier nicht willkommen bin, bitte diesen Threat schliessen.
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