Ich denke eigentlich nicht, dass ein entsprechender Hinweis angepinnt werden muss. Die rechtliche Lage ist Ländersache und ist von Bundesland zu Bundesland (geschweige denn von Staat zu Staat) völlig unterschiedlich. In manchen Bundesländern darf man, wie oben geschrieben, abgesehen von Bodendenkmälern überall sondeln. In manchen Bundesländern nur auf eigenem Grund und Boden, sofern es kein Bodendenkmal ist und in manchen Bundesländern nicht einmal im eigenen Garten. Und dann kommt noch der Begriff des "beweglichen Bodendenkmals" ins Spiel (z.B. in NRW). Das bedeutet, dass jedes gefundene, antike Stück ein bewegliches Bodendenkmal ist... (ganz grob gesagt).
Kurz gesagt: Welchen Hinweis würdest du gerne verfassen? Man muss nicht immer und überall jedes gefundene ältere Schmuckstück ( z.B. Schmuck des Biedermeiers/ Jugenstil...) beim Denkmalamt melden. Der Hinweis müsste demnach entweder sehr allgemeingültig sein oder sehr dezidiert.
Weiterhin glaube ich nicht, dass viele Sondengänger und Augensucher hier mitlesen bzw. entsprechenden Schmuck vorstellen. Dafür gibt es zu viele andere gute und spezialisierte Foren.
Just my 2 cents.
Kurz gesagt: Welchen Hinweis würdest du gerne verfassen? Man muss nicht immer und überall jedes gefundene ältere Schmuckstück ( z.B. Schmuck des Biedermeiers/ Jugenstil...) beim Denkmalamt melden. Der Hinweis müsste demnach entweder sehr allgemeingültig sein oder sehr dezidiert.
Weiterhin glaube ich nicht, dass viele Sondengänger und Augensucher hier mitlesen bzw. entsprechenden Schmuck vorstellen. Dafür gibt es zu viele andere gute und spezialisierte Foren.
Just my 2 cents.