Goldschmiedeforum
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Edelmetallfeingehaltsliste

 
Tilo
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Tilo

 ·  #31
also ich beziehe mich mal auf eine offiziellen Wortlaut
http://www.gesetze-im-internet…884.htmles
steht: EIN Stempelzeichen, das Feingehalt und Firma bezeichnet
UND dessen Form vom Bundesrat festgelegt wird

also wenn ich das lese, ist gemeint, daß Firma A einen 585er STempel mit ovaler Umrundung (Form) vom Bundesrat zugeteilt bekommt, Firma B einen mit rechteckiger
Firma C oval, aber die Ziffern erhaben usw, aber selbst wenn ich noch kursive Zahlen als Variation reinbringe, scheint mir unmöglich, für jede Firma in Deutschland eine erkennbar unterscheidbare andere Form des Stempels, der ja nur aus den 3 Zahlen besteht, festzulegen
nennt mich kleinlich, aber so steht es da

also

finde ich eine hirnrissige Formulierung, wenn eigentlich gemeint ist:
zusätzlich zum üblichen Feingehaltsstempel (dessen Form im Rahmen der Lesbarkeit der 3 Ziffern freigestellt ist) und dem vom Hersteller selbst (im Design/Form)bestimmbaren Firmenstempel soll ein vom Bundesrat festzulegendes Zeichen gestempelt werden
Tilo
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Tilo

 ·  #32
PS
und wenn ich hier aufm Zeltplatz nicht so eine unsäglich schlechte Internetverbindung hätte, wäre mein Beitrag 10 min vor Ulrich seinem erschienen, jawoll
wie oft ich den abgeschickt hatte, bis er endlich wirklich übertragen wurde
Baer
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Baer

 ·  #33
Dann bin ich ja anscheinend nicht der einzige mit Verständnissproblemen bzgl. der Gesetzesvorschrift von 1888. :oops:
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #34
Sonne und Halbmond findest Du nicht unter §3 sondern die Organisation die derzeit Sonne und Halbmond bestimmt hat und das auch ändern könnte, nämlich "das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie".
Und in deren Rechtsverordnung muss man dann nachsuchen.
Die Rechtsfindung ist eine Schnitzeljagd.
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #35
Wir reden hier aber nicht von irgend welchen andern Stellen im Gesetzespaket, sondern von § 3 und 5. Und da ist an keiner Stelle etwas von Sonne oder Halbmond zu lesen. Das ist ein harter Fakt.

Was Du daraus ableitest, ist ja wieder was ganz anderes.

Ich bleibe dabei: Das Gesetz ist Unfug, weil kein Mensch genau entnehmen kann, was wirklich gemeint ist.

Wenn Du schreibst:"Und in deren Rechtsverordnung muss man dann nachsuchen.
Die Rechtsfindung ist eine Schnitzeljagd.",

dann frage ich mich etwas verwirrt, warum wir überhaupt noch Gesetze brauchen, wenn doch die Rechtsverordnungen gültiger sind. Ich dachte bis jetzt immer das es sich dabei um Ausführungsbestimmungen handelt, die auf der Grundlage des Gesetzes die Details regeln. Also 3-stellige Feingehaltsangabe, (oder doch besser mit kommastellen?) in Paragraf 3 und 5 ist von einem Stempelzeichen die Rede, welches den Feingehalt in tausendteilen und offenbar die Firma angibt.

Nimmt man dies genau, so müssen Firmenstempel und Feigehalt in EINEM Stempelabdruck zusammengefasst sein, dürfen aber nicht in Schmuckwaren aus Gold und Silber gestempelt werden.
Was nun eine "Firma des Geschäfts" sein soll, darüber müsste man noch weiter spekulieren. Darüber hinaus kann diese auch noch eine Stempelung bewirken, was mir ebenfalls nicht recht in den Kopf will.

Heinrich, Gummi oder ja? :)
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #36
Auch wenn Du jetzt mit dem Fuß aufstampfst, die Gesetzessprache ist älter als wir beide zusammen. Wenn sie Dir nicht passt verstehe ich das, aber es ändert nichts.

Kein Gummi sondern Schnitzeljagd mit möglichst wortwörtlichem Sprachverständnis.

Heute habe ich etwas dazu gelesen von einem verstorbenen Spezialisten für Computerbetriebssysteme.
Er meinte: Sage genau was Du meinst und meine genau was Du sagst.

Das sprach mir aus dem Herzen weil vorgestern ein Buchhalter mir erzählte der Computer wäre nicht gegangen und er hätte dann aber doch in Lexware buchen können.

Auf Nachfragen konnte er er mir weder sagen wie er das geschafft hätte oder wo das Problem gelegen sei. In meinem Kopf hatten dutzende Möglichkeiten herum geschwirrt aber er wusste ja nur die eine die funktionierte und fand es überflüssig mir diese näher zu erläutern.

Wenn Du versuchst die Sätze irgendwie zu kumulieren wird das auch ein Matsch und Du nimmst Dir die Möglichkeit des Pudels Kern zu finden.

P.S.
Ich würde nie behaupten das das einfach oder offensichtlich ist. Mir hat bei dem Verständnis der juristischen Texte ein Grundstudium in Jura an der LMU München geholfen, sonst wäre ich genau so verwirrt wie Du. Ehrlich.
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #37
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #38
Wenn der Gesetzgeber wollte, dass die Gesetzt von jedem Bürger verstanden würden, dann wären sie so formuliert, dass sie jeder verstünde.

Andererseits kam heute im Radio, dass ca. 17% aller erwachsenen Deutschen das Leseverständniss eines 10 jährigen hätten.

Wäre dann schon schwer.
Tilo
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Tilo

 ·  #39
mit Stempelzeichen (Einzahl), das vom Bundesrat festgelegt wird, ist wohl derzeit die Kombination aus Feingehalt in TT, Firmenstempel und Sonne bzw Halbmond gemeint (und Reichskrone?)

und diese Kombination darf eben bei Schmuck so nicht gestempelt werden
naja, warum einfach, verständlich und treffend formulieren, wenns auch komplziert, unverständlich und auslegungsfähig geht?

auch bezüglich zulässiger Abweichung versteh ich nicht, warum diesbezüglich für Schmuck eine ganz andere Formulierung gewählt wurde (Fehlergrenze) als bei Gerät, wo sie auch unnötig verschwurbelt ist:
das Wort vorbehaltlich wird nämlich in Gesetzen durchaus mal gegensätzlich zur allgemeinen Bedeutung verwendet
und nun kann man sich aussuchen, wie sie das vorbehaltlich diesmal gemeint haben
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #40
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #41

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