Goldschmiedeforum
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Edelmetallfeingehaltsliste

 
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #16
Yvonne Sterly
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Yvonne Sterly

 ·  #17
Schmuck aus z.B. Silber UND Gold, darf nach dem Stempelgesetz auch nicht gestempelt werden. Im eingeschmolzenem Zusatand stimmt der Feingehalt nämlich nicht mehr. Meist werden solche Schmuckstücke lediglich mit 925/- gestempelt. Wenn die goldenen Teile zur Verzierung dienen, gehts noch durch (§8 ), wenn aber Gold und Silber zu gleichen Teilen vorhanden sind, wirds schwierig...
Ich habe auch schon Stücke gesehen, wo beide Stempel angebracht waren. Auch wenn das für den Endkunden vielleicht gut und logisch ist- gesetzeskonform ist es eben nicht.
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #18
Tilo
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Tilo

 ·  #19
naja, kein gesetzlich legitimierter Beschiß
sondern lediglich gesetzlich legimitierte Nichtnachweisbarkeit von Preis-Leistungsverhältnis

zum Beschiß wirds erst, wenn die Kitfüllung nicht erkennbar ist, sie verschwiegen wird und der Preis aufgrund des Gesamtgewicht brutto für netto festgelegt wird
Baer
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Baer

 ·  #20
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
§ 2 Gold nur für Geräte aus Gold
§ 5 ist für Schmuck zuständig und da hat Ulrich recht.


Irgendwann werd selbst ich den Unterschied begreifen. Versprochen. 8) :lol: 😉

Zitat geschrieben von Ulrich Wehpke
@Tilo: Tatsache! Das bedeutet also: Gesetzlich legitimierter Beschiss, ......

Das erinnert mich doch an irgend was...!


Meinst Du die Rente? :roll: :)
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #21
@ Tilo:
Zitat
naja, kein gesetzlich legitimierter Beschiß
sondern lediglich gesetzlich legimitierte Nichtnachweisbarkeit von Preis-Leistungsverhältnis

Du meinst also: Ich könnte es zwar vollkommen gefahrlos tun, aber ich bin ein guter Mensch und tu`s nicht? (Außerdem nicht ganz richtig, weil, Gold ist keine Leistung, sondern Ware.
Das mag zwar auf mich zutreffen, denn ich habe noch niemals ein kittgefülltes Machwerk an meine Kunden geliefert, auf Dich vielleicht auch. (Zutrauen tät ichs Dir schon.)

Aber: Was ist mit all den Händlern? Was ist mit denen die außer Kassenknöpfe drücken und labern null Ahnung haben, die Umsatz machen müssen? Die konnten ja, wenn sie über den Tisch gezogen wurden, noch nicht einmal nachkontrollieren ob sie selbst nicht übervorteilt wurden und haben somit den Betrug zwangsläufig weitergereicht!

Das Stempelgesetz birgt aber noch weitere Idiotien:
So ist es nach §5 des Gesetzes über den Feingehalt nicht erlaubt Schmuckstücke mit einem Firmenstempel zu versehen, ja es könnte sogar sein, dass das Stempeln überhaupt untersagt ist. So heißt es wörtlich in

§3 Zitat: “ Die Angabe des Feingehalts auf goldenen und silbernen Geräten geschieht durch ein Stempelzeichen, welches die Zahl der Tausendteile und die Firma des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist, kenntlich macht.“ Ende des Zitats

§5 Absatz 3 heißt es dann aber, Zitat: „Das gemäß § 3 bestimmte Stempelzeichen darf auf Schmucksachen von Gold und Silber nicht angebracht werden.“

Was denn nun das in §3 bestimmte Stempelzeichen meint, ist nicht ersichtlich. Es Könnte sich um das Firmenzeichen, oder aber um die Angabe des Feingehaltes handeln. Evtl. aber auch um beide. Richtig und zwingen ist auf jeden Fall, dass irgendwas nicht statthaft ist.

Ja wat denn nu??
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #22
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #23
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #24
Tilo
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Tilo

 ·  #25
gibt es eigentlich einen festgelegten Stempel?
immer noch sonne und Halbmond?
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #26
Na dann lies nochmal genau:


§ 3
Die Angabe des Feingehalts auf goldenen und silbernen Geräten geschieht durch ein Stempelzeichen, welches die Zahl der Tausendteile und die Firma des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist, kenntlich macht.

§ 5

(3) Das gemäß § 3 bestimmte Stempelzeichen darf auf Schmucksachen von Gold und Silber nicht angebracht werden.

Also folglich weder ein Stempel der den Feingehalt angibt, noch einen der die Firma kennzeichnet. :) Immer noch unklar? Auf Schmucksachen von Gold oder Silber darf danach werder ein Feingehalts- noch ein Herstellerstempel rauf. Vollkommen idiotisch, aber so stehts da.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #27
Zitat geschrieben von Tilo
gibt es eigentlich einen festgelegten Stempel?
immer noch sonne und Halbmond?

steht immer noch im Stempelgesetz drin. Sonne (Gold) und Halbmond (Silber), kombiniert mit Reichskrone immer noch Pflicht auf Gerät.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #28
Zitat geschrieben von Ulrich Wehpke
Na dann lies nochmal genau:


§ 3
Die Angabe des Feingehalts auf goldenen und silbernen Geräten geschieht durch ein Stempelzeichen, welches die Zahl der Tausendteile und die Firma des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist, kenntlich macht.
Hier fehlt ein Satz: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Form des Stempelzeichens zu bestimmen.

"Bestimmen" ist hier der entscheidende Punkt, es wird ein Zeichen bestimmt. Das ist derzeit Sonne und Halbmond.


Zitat geschrieben von Ulrich Wehpke


§ 5

(3) Das gemäß § 3 bestimmte Stempelzeichen darf auf Schmucksachen von Gold und Silber nicht angebracht werden.

Hier wird Bezug genommen auf das "bestimmte" Stempelzeichen wie oben schon erwähnt, Sonne und Halbmond.
Zitat geschrieben von Ulrich Wehpke


Also folglich weder ein Stempel der den Feingehalt angibt, noch einen der die Firma kennzeichnet. :) Immer noch unklar? Auf Schmucksachen von Gold oder Silber darf danach werder ein Feingehalts- noch ein Herstellerstempel rauf. Vollkommen idiotisch, aber so stehts da.

Die anderen Stempel, wie Feingehalt- und Herstellerstempel sind nicht gemeint.

Juristensprache - schwere Sprache.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #29
irgendwie fehlt mir hier Mario, der Fachmann in Sachen Stempelgesetz :roll:
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #30
Zitat
Hier wird Bezug genommen auf das "bestimmte" Stempelzeichen wie oben schon erwähnt, Sonne und Halbmond.

Hab ich was übersehen? Ich kann Sonne und Halbmond nicht unter Ziffer 3 finden. Dafür jedoch ganz klar Feingehaltsangabe und Firma. Lies noch mal nach.
Zitat
"Bestimmen" ist hier der entscheidende Punkt, es wird ein Zeichen bestimmt. Das ist derzeit Sonne und Halbmond.


Wie denn das?? Hier handelt es sich ganz eindeutig um "die Firma des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist,". Um bei Dir zu bleiben, müsste die Firma dann "Sonne und Mond" heißen und mit einer Bildmarke gleichen Inhaltes stempeln. Und das geht doch gar nicht.

Dieser Satz ist eine weitere Unsinnigkeit, denn wenn für jedes Geschäft was mit Gerät handelt eine eigener Stempel kreirt werden müsste, um die geforderte Stempelung zu "bewirken", wo sollte das hiführen? Oder ist hier doch der Hersteller gemeint? Das Einzige was klar ist, ist dass der Bundesminister die Form, also noch nicht einmal das komplette Aussehen, (Beispiel Sonne und Mond ohne Rahmen, oder mit, Tiger im Kreis oder Tiger im Viereck usw.) per Rechtsverordnung bestimmen darf. Dies allerdings nur mit Zustimmung des Bundesrates.

Ist das etwa kein Gummi? Was hier ganz deutlich wird: Hier ist ein Gesetz von irgend welchen uninteressierten Bürohelden gemacht worden und danach ist es ohne jegliches Verständnis und mit noch weniger Kontrolle durchgewinkt worden. Nach uns die Sintflut sozusagen. Und im Übrigen: Europa wird es schon richten, siehe Meisterprüfung. :mrgreen:

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