@ Tilo:
Zitat
naja, kein gesetzlich legitimierter Beschiß
sondern lediglich gesetzlich legimitierte Nichtnachweisbarkeit von Preis-Leistungsverhältnis
Du meinst also: Ich könnte es zwar vollkommen gefahrlos tun, aber ich bin ein guter Mensch und tu`s nicht? (Außerdem nicht ganz richtig, weil, Gold ist keine Leistung, sondern Ware.
Das mag zwar auf mich zutreffen, denn ich habe noch niemals ein kittgefülltes Machwerk an meine Kunden geliefert, auf Dich vielleicht auch. (Zutrauen tät ichs Dir schon.)
Aber: Was ist mit all den Händlern? Was ist mit denen die außer Kassenknöpfe drücken und labern null Ahnung haben, die Umsatz machen müssen? Die konnten ja, wenn sie über den Tisch gezogen wurden, noch nicht einmal nachkontrollieren ob sie selbst nicht übervorteilt wurden und haben somit den Betrug zwangsläufig weitergereicht!
Das Stempelgesetz birgt aber noch weitere Idiotien:
So ist es nach §5 des Gesetzes über den Feingehalt nicht erlaubt Schmuckstücke mit einem Firmenstempel zu versehen, ja es könnte sogar sein, dass das Stempeln überhaupt untersagt ist. So heißt es wörtlich in
§3 Zitat: “ Die Angabe des Feingehalts auf goldenen und silbernen Geräten geschieht durch ein Stempelzeichen, welches die Zahl der Tausendteile und die Firma des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist, kenntlich macht.“ Ende des Zitats
§5 Absatz 3 heißt es dann aber, Zitat: „Das gemäß § 3 bestimmte Stempelzeichen darf auf Schmucksachen von Gold und Silber nicht angebracht werden.“
Was denn nun das in §3 bestimmte Stempelzeichen meint, ist nicht ersichtlich. Es Könnte sich um das Firmenzeichen, oder aber um die Angabe des Feingehaltes handeln. Evtl. aber auch um beide. Richtig und zwingen ist auf jeden Fall, dass irgendwas nicht statthaft ist.
Ja wat denn nu??