Was hier noch nicht zur Sprache kam, ist die Auszeichnungspflicht. Als Interessent und Kunde vor dem Schaufenster eines Schmuckgeschäftes muss ich aus angemessener Entfernung die Verkaufspreise des beworbenen Artikels eindeutig lesen können, auch wenn es billiger Modeschmuck ist.
Bei vielem Edelschmuck, den sogenannte Nobeljuweliere im Fenster anbieten, sehe ich des öfteren, dass das Preisschild versteckt unter dem angebotenen Schmuck liegt.
Hier habe ich dann keinerlei Vergleichsmöglichkeit, ausserdem sehe ich hier einen Verstoss gegen die Preisangabenverordnung.