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Interessenvertretung Arbeitnehmer/Azubi

 
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #1
moin allerseits.

Habe bei Steinfroileins 0rangefarbenen Steinen den "Danburit" gegoogelt und bin auf diesen Thread gekommen, den ich wohl seinerzeit nicht gründlich angeschaut habe.

Hab mir doch eben den Presselink angeschaut
(http://www.pforzheim.igm.de/news/meldung.html?id=11064)
und sehr gestaunt, als es dort heißt, dass sich die IG Metall um die Arbeitnehmerbelange kümmert. Mir wurde immer erzählt, die IG Metall sei nicht für Goldschmiede zuständig.

Oder besteht hier der Unterschied darin, dass es sich um einen reinen Herstellungsbetrieb handelt und ein Goldschmied in der Fertigung etwas vollkommen anderes ist als ein Goldschmied im Einzelhandel?
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #2
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #3
Ist schon einige Jährchen her, daß ich in der Gewerkschaft war, aber ist es nicht so, daß nur Firmen, in welchen ein Betriebsrat ist, der IG Metall beitreten können? War da nicht auch was mit mind. 10 Beschäftigte muß ein Betrieb haben? Das ist jetzt aus Firmenseite.

Aus Privatseite kann jeder der IG Metall beitreten, aber wenn Du keinen Arbeitgeber hast, wo soll dann die IG Metall Deine Belange vertreten? Bist Du jedoch Goldschmied in einer Firma, dann kannst Du den Rechtschutz der IG Metall für Dich in Anspruch nehmen.

In den Statuten heißt es u.a
Zitat
Wir sprechen für die abhängig Beschäftigten, gestalten ihre Arbeitsbedingungen ...

Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke, dies spricht für die Existenzberechtigung der IGM. Wenn Du einen Vertreter vor Deinem Arbeitgeber brauchst, wäre die IG Metall in Ordnung; bist Du selbständig, dann brauchst Du keinen Fürsprecher auch nicht im Arbeitsrecht (dem Arbeitgeber gegenüber).

Hat Holli Probleme mit Dir oder Du mit ihr? 😉

P.S. Bin aus der IG Metall raus, weil ich seinerzeit mit 26 J. zuviel verdiente und in einer Position war, in welcher mein damaliger Chef meinte, es wäre nicht gut, wenn ich weiterhin die Interessen der IGM vertreten würde. In gehobener Position tätig zu sein, kann zu Zwiespalt Arbeitgeber/Betriebsrat führen.

Und als Selbständige/r ist man eh sein eigener Chef. Die 10 % Mitgliedsbeitrag vom Lohn/Gehalt kann man sich dann auch sparen (oder evtl. in einen Selbständigenrechtsschutz investieren, welcher deutlich günstiger ist).

IHK (Industrie- und Handwerkskammer) oder HWK sind Innungen bzw. Zugehörigkeitskammern, IG Metall etc. sind Interessenvertreter der Arbeitnehmer.
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #4
Zitat
Hat Holli Probleme mit Dir oder Du mit ihr? Wink

Nein, sie möchte lieber in die "Grand Prix Drivers Association" eintreten.

Betrifft jetzt auch keine aktuelle Situation, wäre höchstens für das >>>>Azubiforum interessant.

eintreten in eine Gewerkschaft kann man auch als Einzelperson, aber diese sollte eben von der Tätigkeit her für einen zuständig sein.

Also du warst in der fertigenden Schmuckbranche in der IGM? Interessant!

Zitat geschrieben von Heinrich
Ich denke das eine ist eben Industrie (IG-Industriegewerkschaft) und das andere ist Handwerk (HWK-Handwerkskammer).


Geht schon in die Richtung, genauer gesagt, das eine ist Industrie das andere Einzelhandel (Gewerkschaft HBV)
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #5
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #6
Habe schon um Thread-Teilen und Verschieben in ein anderes Forum gebeten (das kann ich noch nicht :oops:), könnte mir gut vorstellen, daß das Andere auch interessiert.

Ja, ich war in der IGM. Auf meines Vater's Bitten und Drängen. Wurde auch zum Jugendsprecher aufgestellt, hatte aber zuviel Muffesausen davor mit 18.

War bis zum Alter von 26/27 drin und bin dann raus, weil - naja, Betriebsrat und Arbeitgeber, das geht nicht immer so im Einklang, wie es sein sollte. Obwohl ich in der heutigen Zeit dies vielleicht doch jedem, der in einem größeren Betrieb arbeitet, anraten würde. Es geht ja nicht nur um Streik und so, sondern um Tarifabsprachen und -einhaltungen, Mindestlohn, Einhaltung der Verträge, Aussperrung, Insolvenzgeld, Kurzarbeiterlohn und diese Dinge.

Welche "Vereinigungen" gibt es denn für Kleinbetriebe in Eurer Branche?
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #7
Brachte früher mal was, in den 80ern wurde in Bayern die Allgemeinverbindlichkeitserklärung jedoch aufgehoben.
Für den Einzelhandel ist "Handel, Banken und Versicherungen" zuständig , zumindest gewesen, sofern man in einem Betrieb mit (hauptsächlich) Ladengeschäft gearbeitet hat.
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #8
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