Zitat geschrieben von Frank Skielka
Wer von Euch ist denn auf dem neusten Stand, was Korallen und Artenschutz angeht. Wie sieht es aus mit Importverbot bzw. Importbeschränkungen?
*hervorgruschtel und wieder hochschubs*
Mittelmeerkoralle wie Sardegna gehört nicht in die Cites-Pflicht.
Dagegen Südseekoralle wie die weiße Koralle, Momo, Aka etc. schon.
Das Thema haben wir aktuell im Thread schmuck-foren/ftopic26349.html
und ich denke, ich mache das hier mal fest.
Zitat geschrieben von steinfroilein
Unter der Bezeichnung Edelkoralle laufen Mittelmeerkoralle und Südseekoralle.
Cites-Pflichtig sind nur die Südseekorallarten Corallium elatius (Momo-Koralle aus Taiwan), Corallium japonicum (Aka-Koralle aus Japan),Corallium konjoi (weiße Koralle aus dem Westpazifik) und Corallium secundum (Midway-Koralle von den Midway-Inseln im Pazifik).
Man muß unterscheiden zwischen Mittelmeerkoralle (Corallium rubrum = Sardegna) und Südseekorallen Die vier Südsee-Korall-Arten Momo, Aka, Midway und die weiße Koralle sind seit 2009 Bestandteil des Washingtoner Artenschutzabkommens..
Cites-Pflichtig sind nur die Südseekorallarten Corallium elatius (Momo-Koralle aus Taiwan), Corallium japonicum (Aka-Koralle aus Japan),Corallium konjoi (weiße Koralle aus dem Westpazifik) und Corallium secundum (Midway-Koralle von den Midway-Inseln im Pazifik).
Man muß unterscheiden zwischen Mittelmeerkoralle (Corallium rubrum = Sardegna) und Südseekorallen Die vier Südsee-Korall-Arten Momo, Aka, Midway und die weiße Koralle sind seit 2009 Bestandteil des Washingtoner Artenschutzabkommens..
Stand 2009:
Zitat
Mit der Verordnung (EG) Nr. 407/2009 vom 14. 5.2009 (ABl. L 123 vom 19.5.2009) wurde die Aufnahme der hauptsächlich zur Produktion von Schmuck verwendeten Korallen – Arten
Corallium elatius, Corallium japonicum,Corallium konjoi und Corallium secundum
in den Anhang III des WA durch Listung dieser Arten im Anhang C der VO (EG) 338/97 in EU-Recht umgesetzt.
Corallium elatius, Corallium japonicum,Corallium konjoi und Corallium secundum
in den Anhang III des WA durch Listung dieser Arten im Anhang C der VO (EG) 338/97 in EU-Recht umgesetzt.
Zitat
Was ist beim Import und Export von Exemplaren der oben genannten Korallen-Arten zu beachten?