@ Unikumschmuck: Na da laß Dich mal nicht täuschen. Selbstverständlich verarbeitet Chopard Farbedelsteine! Ich denke mal, als Lieferant der Pforzheimer Schmuck- und Uhrenindustrie müßte ich das besser wissen.
Nochmals wegen dem Ideenklau: Ähnlich ist nicht strafbar! Wenn Du ein z. Bsp. ein Patent anmeldest, kann der Mitbewerber eine Kleinigkeit ändern und verstößt nicht gegen das Patentgesetz.
Die Pforzheimer Industrie (zu welcher übrigens Chopard-Scheufele auch gehört), hat öfters Modelle statt Bogen nach rechts dann nach links oder anstelle Gelbgold in Bicolor gemacht oder statt 0,4er Blech in 0,6er Blech .... aber nicht nur die hiesige Industrie, auch die Idar-Obersteiner, Schwäbisch Gmünder und ... soll ich weitermachen?
ops:
Das eingestellte Schmuckstück des Fragestellers kann daher, wenn er es möchte, selbstverständlich bedenkenlos auch auf einer online-Plattform verkauft werden, zumal dann ein höherer Wert erzielt werden kann, als Auseinandernehmen, nur Altgold und für die Steine so gut wie keinen Wert bekommen.