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Gold Anhänger mit Edelsteinen

 
Tilo
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Tilo

 ·  #16
ich seh den Zusammenhang grad nicht, denn daß das Stück hier kein Chopard its, ist doch unzweifelhaft?
tatze-1
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tatze-1

 ·  #17
ich wollte halt nur erwähnen, wenn's echt Marke wäre, dann wäre Marke im Glas zu finden.

Ich persönlich würde das Ding nicht zerfleddern, sondern behalten.
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #18
Unikumschmuck
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Unikumschmuck

 ·  #19
Ich würd es auch nicht auseinander bauen.
Originale Chopard haben auf dem Rand Gravuren, wie z.B. Seriennummer, Chopard-Schriftzug und die Karat Angabe, verwendend auch keine Farbsteine meines Wissens nach. Aber das nur nebenbei.

Es war ja auch nur als Hinweis gedacht, das es bei einem öffentlichem Verkauf aufgrund der großen Ähnlichkeit zu Problemen kommen könnte. Auf den großen Plattformen tummeln sich viele Anwälte, die sich speziell nur mit "Ideenklau" beschäftigen. Und das geht dann automatisch einher mit empfindlichen Geldstrafen.

Vom Verkauf auf Plattformen wie Ebay & Co würde ich daher abraten.
So wie ich das Stück sehe, ist es auch nicht gerade ein Schwergewicht, sodass es ja auch nicht um Hunderte von Euros geht beim reinen Materialverkauf. Daher: Einfach behalten und dran freuen!
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #20
@ Unikumschmuck: Na da laß Dich mal nicht täuschen. Selbstverständlich verarbeitet Chopard Farbedelsteine! Ich denke mal, als Lieferant der Pforzheimer Schmuck- und Uhrenindustrie müßte ich das besser wissen. 😉

Nochmals wegen dem Ideenklau: Ähnlich ist nicht strafbar! Wenn Du ein z. Bsp. ein Patent anmeldest, kann der Mitbewerber eine Kleinigkeit ändern und verstößt nicht gegen das Patentgesetz.

Die Pforzheimer Industrie (zu welcher übrigens Chopard-Scheufele auch gehört), hat öfters Modelle statt Bogen nach rechts dann nach links oder anstelle Gelbgold in Bicolor gemacht oder statt 0,4er Blech in 0,6er Blech .... aber nicht nur die hiesige Industrie, auch die Idar-Obersteiner, Schwäbisch Gmünder und ... soll ich weitermachen? :oops:

Das eingestellte Schmuckstück des Fragestellers kann daher, wenn er es möchte, selbstverständlich bedenkenlos auch auf einer online-Plattform verkauft werden, zumal dann ein höherer Wert erzielt werden kann, als Auseinandernehmen, nur Altgold und für die Steine so gut wie keinen Wert bekommen.
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #21
Das finde ich jetzt schön, es wäre zu schade gewesen, wenn der Anhänger in Einzelteile zerlegt würde.
Leider habe ich grade kein *Spielgeld* frei, sonst hätte ich der TE ein Angebot gemacht.
Tilo
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Tilo

 ·  #22
ach so
und was macht Netress, wenn anläßlich eines Ebayverkaufversuchs ein "nettes" Anwaltsschreiben von CHopard kommt mit Kostennote und zu unterschreibender Unterlassungserklärung?

auf "nur ähnlich" verweise und auf Gerichtsverfahren ankommen lassen?

ich zitier dazu mal
http://www.patent-page.com/produktpiraterie-plagiat:
Zitat geschrieben von http://www.patent-page.com/produktpiraterie-plagiat
Grundsätzlich legal sind Nachahmerprodukte (Me-too-Produkte); diese ähneln einem Original. Ist die Ähnlichkeit zu groß, dann ist das Me-Too-Produkt jedoch zugleich ein Plagiat. Oft ist es sich auch für Fachleute schwer, den Ausgang der Gerichtsprozesse vorherzusagen.
Unikumschmuck
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Unikumschmuck

 ·  #23
Gut das mit den Farbedelsteinen wusste ich nicht.

Der Rest ist mir ehrlich gesagt auch vollkommen egal, da es nicht mein Geld sein wird. Es gibt Menschen, die eben immer alles ganz genau wissen wollen.

Eigene Erfahrungen sind meist teurer als Gebrauchte....

NACHTRAG:

http://www.chopard.de/schmuck/anhaenger

Die aktuelle Happy-Diamonds Anhänger Kollektion. Zu sehen:
keine Farbsteine. Und von etwas anderem haben wir hier nicht geredet.
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #24
Allgemein: Es werden im vorliegenden Fall weder Markenrechte, Patentrechte oder Geschmacksmusterrechte verletzt.

"ähneln" oder "Ähnlichkeit zu groß" ist auslegungsbedürftig, das hat Tilo im Zitat ja bereits hervorgehoben. Die Anzahl der Sterne ist eindeutig weniger, keine Stempelung außer Goldlegierung, usw. - vermutlich sind es auch CZ statt Diamanten, aber das ist nicht sicher.

Seien wir doch mal ehrlich, dann müßten wohl ein Großteil der Produkte nicht nur bei online-Plattformen zurückgezogen werden.... 😉

Da der Fragesteller nicht Hersteller des Schmuckanhängers ist, glaube ich nicht, daß sich der namhafte Hersteller wegen eines ähnlichen Musters mit einem einzelnen Käufer/Verkäufer herumstreitet.

Auf Plagiate im Allgemeinen wurde im Thread bereits verwiesen und es ist Netress überlassen, zu verfahren, wie er/sie möchte.
Tilo
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Tilo

 ·  #25
Zitat geschrieben von steinfroilein
dann müßten wohl ein Großteil der Produkte nicht nur bei online-Plattformen zurückgezogen werden.


du meinst sicher wie hier
http://www.urbia.de/archiv/for…RECHT.html

(es reicht, ganz oben und ganz unten zu lesen)
Unikumschmuck
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Unikumschmuck

 ·  #26
Der Threadsteller hat ja gefragt, was er damit machen soll. Wie verkaufen, einzeln oder zusammen.

Wenn wir hier schon ein Fachforum sein wollen, dann nicht mit Halbweisheiten. Alle großen Firmen, ob Rolex, Cartier, Chopard oder wie auch immer haben eigene Rechtsabteilungen. Diese Burschen machen den ganzen Tag nichts anderes, als Plagiate im Netz aufzuspüren. Und wenn mir als neutrale und unbeteiligte Person schon die Ähnlichkeit auffällt, wird ein Anwalt mit SICHERHEIT drauf anspringen.

Der Verkauf von Plagiaten steht unter strafe. Ob nun Eines, oder Hundert. Wenn man nun behauptet, die kümmern sich nicht um eine Person die ein Plagiat verkauft, so ist das einfach abseits der Realität. Das Schreiben mit der Unterlassung ist vorgefertigt. Es brauch nur Name und Adresse eingefügt zu werden. Und schon sind mindestens 500 Euro fällig.

In einem Fachforum kann ich solch eine Aussage einfach nicht nachvollziehen. Sorry
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #27
Wenn Du das über Ebay oder ähnliches verkaufen willst, solltest Du vorab klären ob es irgendeinen Musterschutz verletzt. Dadurch ist der Verkauf sehr mühsam und riskant.
Ich kann Dir da auch keinen guten Rat geben ausser den Anhänger zu behalten und als Schmuckstück zu tragen.
Unikumschmuck
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Unikumschmuck

 ·  #28
Heinrich,

wenn Du glück hast, nimmt es ein Ebay-Scout gleich wieder raus, bevor Du Post vom Anwalt bekommst.
Adrian Weber
 
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Adrian Weber

 ·  #29
...
Tilo
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Tilo

 ·  #30
schön, daß du keine Probleme siehst

was ich sehe:
ein Stück,von dem weder Goldgewicht noch Steinbesatz bekannt ist , das nicht preistriebend Artdeco/jugendstil/Fahrner usw usf ist und wo man deshalb preislich nicht zu optimistisch sein sollte

das aber Ähnlichkeit mit einem Markenprodukt hat, was das Risiko einschließt, günstigenfalls nur von Ebay ne Auktionslöschung zu bekommen (siehe mein Link weiter oben) oder schlimmstenfalls kostenpflichtige Abmahnung

stattdessen gibts 2 garantiert völlig nervenschonende Alternativen: als Gold verkaufen oder behalten

boah, schwere Enmtscheidung
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