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nächster Schmuckraub in Cannes

 
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #16
Hallo Adrian,
umgangssprachlich genannte Dum-Dum Geschosse sind solche die sich in Weichteilen extrem aufpilzen oder explodieren. Aufgrund der tödlichkeit der Geschosse sind diese geächtet weil sie über das Ziel, kampfunfähig zu schiessen, weit hinausgehen. Die sind nicht panzerbrechend.

Ihr habt aneinander vorbei geschrieben.

Panzerbrechend ist keineswegs verboten.
Adrian Weber
 
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Adrian Weber

 ·  #17
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Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #18
Tilo
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Tilo

 ·  #19
Zitat geschrieben von dicey
Trickdiebstahl ist wieder etwas anderes und wird ja meist erst nach der Tat bemerkt.


interessante Auslegung

angenommen, eine Familie sucht meinen Laden heim, 2 lenken mich ab, 2 nehmen mir was weg, ich bemerke es trotzdem sofort

was ist das deiner Meinung nach, wenn nicht Tricksdiebstahl?
und selbst wenn nicht "Trick-", sondern einfacher Diebstahl
welche Handhabe billigt mir der Gesetzgeber zu, die Leute am Verschwinden mit meinem unversicherten Eigentum zu hindern?
freundliche Ansprache?
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #20
Tilo
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Tilo

 ·  #21
da mir der Staat aber kein Waffentragen zubilligt, ist das keine erfreuliche Option
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #22
Tilo
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Tilo

 ·  #23
ja, so ist das wohl

neulich wollte mich ein pärchen bemausen
da ich das Kettentablett, das sie sich senkrecht zwischen uns kippten, sofort demonstrativ gegen ihren leichten Widerstand wieder flach auf den Ladentisch drückte, haben sie einsehn müssen, daß es unbemerkt wohl nicht klappt und ganz erstaunt getan, als ich keine weitere Ware holen wollte ;-)
Adrian Weber
 
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Adrian Weber

 ·  #24
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Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #25
Zitat geschrieben von dicey
Zitat
Ja für Privatleute aber nicht fürs Militär.


Das hattest du aber nicht so präzise dargestellt ;)
Auch beim Militär, findet diese Art von Munition nur bedingt Verwendung.


Tja das ist so oft....

einer meinte Dumm (oh wie) Dumm
Ulrich meint Dumm Dumm Geschosse seien verboten (generell)
Dann meintest Du das seien Panzerprechende

usw. usf...
Adrian Weber
 
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Adrian Weber

 ·  #26
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Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #27
Hallo Dicey,

mal ein Fachbetrag für Sicherheitsleute, natürlich streng off topic.

Dum dum Geschosse sind absolut das Gegenteil von Panzerbrechend. Sie zerbersten im Ziel und geben ihre gesamte Energie schlagartig ab. Diese Projektile sind weltweit geächtet. Sie wurden von Partisanen erfunden, die normalen Mantelprojektilen entweder die Spitze mit einer Zange abgekniffen haben, oder die Geschosse wurden an der Spitze eingefeilt, so dass sie beim Eindringen ins Ziel auseinanderplatzten.

Allerdings werden/wurden sie industriell gefertigt, als Jagdmunition eingesetzt, z.B. cal. 22 Magnum Teilmantel-Hohlspitz. Die Verwendung ist oder war (ich weiß nicht, ob diese Munition noch erlaubt ist) jedoch ausschließlich in so gen. Schonzeitbüchsen erlaubt, mit denen ausschließlich Raubzeug geschossen wurde. Die Zerstörungskraft dieser kleinen Projektile ist enorm.

ALso das mal zum Hintergrund von dum dum-Geschossen. Vielleicht für Sicherheitsfachleute auch mal ganz interessant, denn nicht nur theoretisch ist so ein Geschoss leicht herstellbar und stellt so eine immense Gefahr für das Leben der Betroffenen dar. Mit Dumdumgeschossen gibt es praktisch keine Überlebenden. Deshalb sind sie zu Recht geächtet.
Adrian Weber
 
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Adrian Weber

 ·  #28
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Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #29
Mal back to topic.
Die Versicherungssumme entpricht also normalerweise dem WBW. Beim Normalsterblichen = Ladenpreis.
Wenn das aber eine Firma ausstellt und versichert müsste die Summe ja nur die Gestehungskosten, also Material plus Herstellungsaufwand, aber keine Marge und keinen "Markenbonus" abdecken. Oder wie?
Haarspalterei, ich gebe es zu, aber genau das würde mich mal interessieren.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #30
Also wenn ich mal aus meinem mickrigen Nähkästchen plaudern darf als Messeaussteller, da hat sich die Versicherung nur für den EK der ausgestellten/mitgeführten Ware und Vitrinen interessiert. Genauso siehts bei der Ware im Geschäft aus. Hier zählt nur der Händler-EK, nicht der Verbraucher-VK.

Bei dem Messedingens war dann auch Versicherungs-Bedingung, daß ich immer in der Nähe meines Schmucks war, sonst wäre der nicht versichert gewesen. Z.B. Ware nach Hause nehmen, abends ins Kino, Wohnung wird währenddessen ausgeraubt -> Versicherung zahlt keinen Cent, weil der Versicherungsnehmer nicht da war.
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