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Kaiser Kunde

 
Emerald
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Emerald

 ·  #1
Die Kunden steigen in der Hierarchie stetig? nein, sie fangen ganz oben an!

haben wir schmuckis es doch schwer, unseren Balken pagerank zu verlängern,wir müssen uns hochdienen, so können Kunden von Anfang an als Kaiser auftreten
der Kunde ist nicht König- das ist im onlinehandel zu wenig, nein er will und muss als Kaiser behandelt werden.

weil ja persönliche Beratung so wichtig ist, auch im onlinehandel, sitzt man als Hampel-Händler eine Stunde am Telefon und berät zu Perlenketten.

Der Kaiser hat sich nun endlich entschieden und will 3 Ketten ordern. Da das Durchklicken einer Bestellung aber eines Kaisers unwürdig ist, überlässt man den Bestellvorgang doch schnell dem Hampel Händler.
Ist ja auch kein Problem, der Hampel hat Zeit und die Bestellung muss schliesslich ordentlich erfolgen, denn die Belehrungen über die Käuferrechte sollen ja den Kaiser auch gleich mit erreichen.

Es ist geschaftt, und weil der Kaiser die Ware auch sehr schnell will- per Kaiserexpress- wird auch sehr fix verpackt und nach Zahlungseingang versand.

Alle sind happy- ... Denkste...

Der Kaiser ist sich nun aber nimmer so sicher, ob die 3 Ketten auch richtig zum kaiserlichen Outfit passen.

Er telefoniert mit dem Hampel und erklärt, dass er 1 Kette zurückgeben will.

Geht in Ordnung- kein Problem- das Recht hat der Kaiser ja.
Am nächsten Tag denkt sich der Kaiser, dass der Hampel eventuell arbeitlos sein könnte und greift zum Telefon.

"ich will nun doch alle Ketten zurückgeben" und in 4 Wochen andere bestellen.

Kein Problem sagt Hampel, senden Sie die Ware zurück und Sie bekommen die einbezahlten Kosten zuzüglich der Rücksendkosten erstattet. Steht ja brav in Hampels AGB.

Der Kaiser ist so aber nicht zufrieden. Er hat als Kaiser seine eigenen AGB ;-)

"ich mache es wie Sie Herr Hampel" erst will ich mein Geld, dann bekommen Sie Ihre Ware ;-)

Ich liebe das Hampel Leben


LG

Hampel Bigi
altertuemliches
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altertuemliches

 ·  #2
Hallo Bigi!

Das hört sich aber richtig stressig an!

Ich hoffe, du hast nur ganz selten Kunden, die aus dir eine "Hampel - Bigi" machen!

Ich wünsche dir noch einen schönen, erholsamen Samstag!

Liebe Grüße Andreas
stefan
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stefan

 ·  #3
hallo, ich kann euch auch eine geschichte erzählen.
da geht es aber nicht um den kaiser, sondern um einen seiner angestelten. (genauer um seinen einzigen angestellten. der kaiser, in dem falle, ist eine freiberufliche schmuckgestalterin und der angestellte ihre einzige botschafterin im weitentfernten großstädtischen präsentationsraum/ galerie genannt)
eines tages erfuht die kaiserin, dass ihre vertraute, die schon neun monate für sie arbeitete, ein eigenes , in einem anderen land amtlich eingetragenes gewerbe und eigene untertanen pflegte. es war also eine in betrügerisch- abzockerischer absicht als angestelte verkleidete kaiserliche konkurentin. weitere nachforschungen haben noch viel mehr betrügereien ans tageslicht gebracht. :evil:

zum zeitpunkt der enthüllungen kündigte nun aber die angestelte eine sich abzeichnende niederkunft an und wollte damit dem galgen entfliehen. was machte die kaiserin (trotz muterschutzedikt) sie beförderte die agestellte fristlos zum tor hinaus.
natürlich klagte die betrügerische elster und wollte weiter am hofe bleiben (zumindest weiter bezahlt werden).
so und jetzt kommt eigentlich die empfundene ungerechtigkeit: sie durfte zwar entlassen werden (bekam aber noch eine abfindung und zwei weitere monate lohn!!!) ohne für die entstandenen schäden jemals haftbar gemacht werden zu können.

wenn wir doch blos noch die monarchi hätten...
die geschichte geht noch weiter aber...

ein zeitzeuge
stefan
:motz:
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Guestuser

 ·  #4
Von dem was ein Kaufmann/eine Kauffrau im Laufe eines langen Geschäftslebens so erlebt könnte man manches unterhaltsame Buch schreiben - Recht haben und Recht bekommen sind auch immer noch zwei verschieden Sachen.

Leute die vor dem Kauf einer kaum erklärungsbedürftigen Ware schon Brieffreundschaften beginnen oder gar laufend anrufen sind immer problematisch und es wird nie ein Geschäft daraus - meine Erfahrung. Wie habt Ihr das erlebt?
Barfrau
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Barfrau

 ·  #5
So einen Arbeitsvertrag kann man anfechten. Nach erfolgreicher Anfechtung genisst der Arbeitsvertrag keinen Bestandsschutz mehr und kann durch einseitige Erklärung beendet werden. Ist jetzt wohl nicht mehr wichtig, vielleicht hilfts trotzdem.
stefan
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stefan

 ·  #6
Barfrau
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Barfrau

 ·  #7
Nein, nur die rechtsgrundlagen.

Täuschungsanfechtung erfolgt gem. § 123 BGB (ist aber an bestimmte Voraussetztungen gebunden). Wenn diese erfolgreich war können sich die Parteien durch eine einseitige Erklärung voneinenser lösen (BAG vom 15.12.1957 AP nr. 2).
Goldie
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Goldie

 ·  #8
stefan
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stefan

 ·  #9
danke barfrau, hallo goldie,
vielen dank für den hinweis. bisher konnte ich allerdings den betreffenden fall von 1957 nicht finden. (den § 123 schon).
natürlich nehme ich das nur als persönliche meinungsäußerung.

wir haben den fall bzw. die unterlagen durch die vermittlung eines vereins (bsz) zur überprüffung an einen anwalt für arbeitsrecht gegeben. er soll das verhalten unseres anwaltes auf verfahrensfehler überprüffen. wenn er feststellt (was wir vermuten), dass fehler gemacht wurden und eine schadensersatzforderung gegen unseren anwalt aussicht auf erfolg hätte, dann würde der verein (mitgliedsbeitrag einmalig 75 €) einen großteil der verfahrenskosten tragen. hört sich gut an...

das problem aber... seit genau einen monat haben wir von neuen anwalt auch nichts wieder gehört... 😢 tj, das leben ist hart und ungerecht!

gruß stefan
Barfrau
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Barfrau

 ·  #10
Hallo Stefan!

Du wirst von 1957 nichts finden, weil der BAG erst ab dem Jahr 2001 die Entscheidungen online hat.

Ganz kurz noch zu eurer Rechtslage. Habt ihr gegen die Angestellte geklagt? Bei dem Fall ist es so, dass ihr zum einen die Möglichkeit hattet, den Arbeitsvertrag anzufechten, wie auch vorher erwähnt. Dann könnte in diesem Fall auch ein Verstoss gegen das Wettbewerbsverbot (folgt aus §§ 241 Abs. 2, 242 BGB). Daraus lassen sich Ansprüche, wie Schadensersatz und einstweilige Verfügung herleiten. Und in Ausnahmefällen ist auch eine Kündigung während des Mutterschutzes zulässig.

Das alles natürlich ohne Gewähr und als Meinung meinerseits zu sehen.

Ich drück für den weiteren Verlauf die Daumen!!
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