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Schmuck aus Elfenbein?

 
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Guestuser

 ·  #1
Hallo zuammen,
habe hier eine alte Schatulle gefunden mit 2 Anhängern aus Elfenbein.
Stammt laut Aufschrift der Schatulle von einem gewissen Otto Heinzelmann (1845-1889) der wohl Hofjuwelier des anhaltischen Herzogs war.
Wieviel könnte ich dafür verlangen?



[/img]
tatze-1
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tatze-1

 ·  #2
gar nichts, solange Du kein CITES-Formular hast, das es Dir erlaubt, das Elfenbein straffrei zu verkaufen.
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #3
Du darfst Elfenbein nur dann verkaufen, wenn Du nachweisen kannst, dass es bereits vor dem 18.01.1990 gekauft bzw. eingeführt wurde. Am einfachsten wäre es, wenn Du einen Rechnung dafür hast.
Wenn Du keine Rechnung hast, wird es schwierig für dich zu beweisen, dass das Elfenbein bereits vor dem Einfuhrverbot hier nach Deutschland eingeführt worden ist.

Am besten gehst Du vor einem Verkauf zur Naturschutzbehörde und erfragst da, was Du brauchst, um legal dieses Elfenbein verkaufen zu dürfen.
Ohne Genehmigung machst Du Dich mit dem Verkauf strafbar.
Tilo
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Tilo

 ·  #4
die bescheinigung dürfte wegen der beschriftung=altersnachweis recht leicht zu bekommen zu sein
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #5
Tilo
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Tilo

 ·  #6
wenn es innerhalb eines Landes verkauft werden soll, ist die vermarktungserlaubnis zu beantragen(andere Menüpunkt)
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 ·  #7
selbst gekauft habe ich das Stück nicht, kommt aus Opas Schrank :lol:

auf der BfN Webseite lese ich das hier:
"Antiquitäten, die mehr als 50 Jahre vor Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (03.03.1997) erworben wurden, können innerhalb der Europäische Union ohne Befreiung vom Vermarktungsverbot vermarktet werden (Art. 2 Buchstabe w), Art.8 (1) und (3) der Verordnung (EG) Nr. 338/97 i.V.m Art. 62 Nr. 3. der Verordnung (EG) Nr. 865/2006."

Wo verkauft man soetwa denn am Besten? Ebay akzeptiert wohl kein Elfenbein.
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #8
Ganz offensichtlich hast DU es nicht mehr als 50 Jahre vor Inkrafttreten der Verordnung erworben, allenfalls Dein Opa.

Du wirst eine Genehmigung brauchen, es gibt kein Schlupfloch.

Wie gesagt: So wie Du es uns hier darstellst, ist ein Verkauf illegal und da können wir Dir nicht helfen, da wir keine Kontakte zu Hehlern o.ä. haben.

Ebay weiss schon, warum sie Elfenbein nicht zulassen.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #9
Ich sag mal so, nur weil der Schmuck in der Schatulle lag, heißt es nicht, daß er original da drin lag.

Zitat
Wo verkauft man soetwa denn am Besten? Ebay akzeptiert wohl kein Elfenbein.

offline. Auktionshäuser, Antiquitätengeschäfte...
Tilo
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Tilo

 ·  #10
gängiger flohmarktartikel
da wird sich um so gesetzeszeuch eh nicht geschert
und ebay übertreibts der einfachheit halber in voreilendem gehorsam, weil sie gesetzeskonformität nicht nachprüfen können
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Guestuser

 ·  #11
" Ganz offensichtlich hast DU es nicht mehr als 50 Jahre vor Inkrafttreten der Verordnung erworben, allenfalls Dein Opa.
Du wirst eine Genehmigung brauchen, es gibt kein Schlupfloch. "

Ok, gut ich hätte das anders interpretiert.
Danke

Gehen wir mal davon aus ich habe eine Erlaubnis zur Vermarktung, wie hoch wäre der Wert ca.? Eine grobe Schätzung reicht mir schon. 50€? 300€?
tatze-1
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tatze-1

 ·  #12
wäre eh erst mal zu checken, ob das tatsächlich Elfenbein ist oder doch nur Knochen. Für das Edelweißmotiv fände ich noch nicht mal Gehörn verwerflich.
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #13
Zitat geschrieben von Tilo
gängiger flohmarktartikel
da wird sich um so gesetzeszeuch eh nicht geschert


.... meistens.
Das ändert aber nichts daran, dass ein Verkauf ohne Genehmigung illegal ist.
Manchmal gehen auch Kontrolleure über Flohmärkte. :?
Luci
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Luci

 ·  #14
Hallo Gabi!
Der rechte Anhänger ist eine sogenannte "Erbacher Rose" und wird bei Ebay als Schnitzerei aus Bein massigfach verkauft. Die z.T. geforderten Festpreise sind allerdings zum größten Teil nur Wunschdenken. Auf dem Flohmarkt gehen diese Anhänger für deutlich weniger weg. Ich hätte durchaus Interesse an so einem Stück.
Bergkristall
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Bergkristall

 ·  #15
Tja, bei Ibäh wird mehr Elfenbein verkauft, als man denkt. Man muss nur die passenden Begriffe kennen, unter denen das versteckt wird und man hat Unmengen dieses Schmucks in der Auswahl. Als absolute Krönung habe ich mal die Umschreibung "aus dem Bein der Elfen" gelesen. Melden bei Ibäh ist zudem zwecklos, habe ich auch mal gemacht, ist nichts passiert. Aber wenn man "elfenbeinfarbiger Kunststoff" schreibt, wird man ruckzuck gestrichen. Auf den Begriff Schildpatt reagiert das System aber nicht, ist schon eigenartig.

Lissy
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