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Rückgaberecht und Hygiene

 
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ricknick
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ricknick

 ·  #1
Ich habe keine gesetzlichen Vorgaben hierzu gefunden.
Wie wird es bei Euch gehandhabt? Denke da an Ohrstecker, Piercing
Ist es bei Euch überhaupt ein Thema –oder einfach Reinigen /Desinfizieren
Und fertig ?
tatze-1
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tatze-1

 ·  #2
Umtausch eh nur bei ungetragener Ware. Bei Bijoux Brigitte habe ich gestern gesehen, daß Ohrschmuck aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen ist.
ricknick
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ricknick

 ·  #3
Es hat mich verwundert, daß es im Versandhandel oft nicht erwähnt wird.
Erfahrungsgemäß sind ja auch selbsterklärende Dinge oft nicht selbstverständlich.
Also in die AGBs rein bzw. den Kunden direkt beim Kauf darauf hinweisen?!
Hannes
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Hannes

 ·  #4
Rechtlich ist es meines Wissens so, dass es lediglich im Versandhandel bzw. bei Mängeln ein Rückgaberecht gibt. Davon auszuschließen sind aber persönlich angefertigte Dinge und es besteht ein Schadensersatzanspruch gegen den Kunden, der gerade bei Hygieneproblemen bestimmt den vollen Einkaufspreis darstellt.

Im Versandhandel sollte jeder m.M.n. ein großzügiges Rückgaberecht einräumen. Dies liegt ganz einfach daran, dass ein am Computer angesehenes Bild die Wirklichkeit nur im geringen Maße darstellt - insbesondere bei den verschönerten Firmenbildern.
Missbrauch sollte man dann durch nicht-übernahme der Versandkosten etc. eindämmen.
ricknick
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ricknick

 ·  #5
Beziehst Du es auf das Fernabfragegesetz?
Da wird aber meines Wissens für diesen Fall nichts vorgegeben.
Bliebe ja dann nur, wenn überhaupt rechtens, wieder der Hinweis im Rahmen einer individual Vereinbarung. Oder ?
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #6
Zitat geschrieben von tatze-1
Umtausch eh nur bei ungetragener Ware. Bei Bijoux Brigitte habe ich gestern gesehen, daß Ohrschmuck aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen ist.


Meines Wissens nach muss ein Online-Händler einem Kunden die Möglichkeit geben, bestellte Ware so zu prüfen wie es in einem Ladengeschäft üblich ist.
Ich denke nicht, dass diese Einschränkung bei Bijoux Brigitte rechtens ist.

Der Ausschluss der Rücknahme bei angefertigten Artikeln ist auch nur dann rechtens, wenn diese Artikel nicht mehr ohne Weiteres weiterverkauft werden können.
So kann wohl z.B. ein durch eine Gravur personalisierter Anhänger vom Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen werden, eine auf Wunschlänge gearbeitete Perlenkette oder Edelsteinkette aber nicht.
Hannes
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Hannes

 ·  #7
Genau ricknick und wie Mhorgaine es spezifiziert hat "wie im Ldengeschäft üblich". Ist es üblich, dass man im Geschäft Piercings oder Orstecker anprobieren darf? Dann Rücktausch. Ist es das nicht, dann keine Rücknahmepflicht.

Auch mit dem Zusatz hast du natürlich Recht Mhorgaine.
ricknick
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ricknick

 ·  #8
[quote="Mhorgaine"]

Meines Wissens nach muss ein Online-Händler einem Kunden die Möglichkeit geben, bestellte Ware so zu prüfen wie es in einem Ladengeschäft üblich ist.
Ich denke nicht, dass diese Einschränkung bei Bijoux Brigitte rechtens ist.

Hab ich einen Denkfehler ? Das würde ja die Einschränkung der Rückgabe bestätigen.
Es ist ja nicht üblich ein Piercing oder Ohrstecker mal auszuprobieren.
Beim ranhalten wiederum kann der Kunde nicht beurteilen wie es sich mit dem Tragekomfort verhällt.
ricknick
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ricknick

 ·  #9
hat sich überschnitten
Also sollte die Einschränkung bei BB doch rechtens sein
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #10
Dann müssen die jetzt nur noch beweisen können, dass der Kunde/die Kundin den Ohrstecker wirklich eingesetzt hat und nicht nur angehalten. :P

Nein, ich denke nicht, dass BB im Ernstfall damit durchkommt.
Hannes
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Hannes

 ·  #11
Geht es denn überhaupt wirklich um den Online-Handel bei BB? ;)

Auf der Website konnte ich auf die Schnelle nichts finden und im Ladengeschäft ist (fast) jeder Umtausch reine Kulanz. ;)
ricknick
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ricknick

 ·  #12
hm-gefällt mir zwar nicht, aber vermutlch hast Du Recht.
Erklärt ja dann auch, warum auf den Hinweis in den meisten Shops verzichtet wird.
Also doch mit Sakro* einsprühen, wenn die Rücksendung da ist.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #13
Zitat geschrieben von Mhorgaine
Nein, ich denke nicht, dass BB im Ernstfall damit durchkommt.

Wieso nicht? BB ist ein Ladengeschäft, die wenigsten werden online bei denen einkaufen. Da ist der Unterschied, wie es auch immer wieder gerne um Weihnachten herum durch die Presse geht. Die Kulanz des Händlers.

Wenn im Einzelhandelsgeschäft eingekauft wird, ist davon auszugehen, daß sich der Kunde die Ware angeschaut hat und anprobiert oder angehalten hat und ja oder nein sagt. Wenn's ein Geschenk sein soll, wird er den Händler fragen, ob Umtausch möglich ist oder nicht und seine entsprechende Antwort bekommen.

Im Fernabsatzgeschäft, sprich Versandhandel, sieht der Gesetzgeber eine 14tägige Rückgabefrist mit Geld zurück vor, da hier nur von einem Bild gekauft wurde und die Ware nicht in die Hand genommen wurde. Allerdings verlangen die Händler dabei, daß die Ware original verpackt zurückgesendet wird.
ricknick
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ricknick

 ·  #14
und was macht Ihr nun, wenn der Kunde im Laden den Schmuck anprobieren möchte?
tatze-1
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tatze-1

 ·  #15
das darf und soll der Kunde bei mir auch. Ich schmeiße die Ohrringe dann ins Ultraschallbad und schieße noch Kodan hinterher.
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