Jetzt brems Dich mal wieder ein.
Wenn Du ein Supersonderangebot mit einer Handelsspanne von nur 10% für über 900 Euro machst, mit der Du hoffst einen Auftrag für einen Ring an Land zu ziehen an dem Du eine deutlich höhere Kalkulationsspanne auf die MA-Löhne kalkulierst, heißt das keineswegs das dann ein Wiederbeschaffungswert von 1300 Euro überhöht oder in die Nähe eines Gefälligkeitsgutachtens kommt.
Auch wenn der fragliche Stein der OP UV-Fluoreszenz hat und ein deutsches Gutachten das Du ja nicht anerkennst, weil Du nur ausländische Gutachten anerkennst. Bei der Gelegenheit wundert mich warum Du dann aber deutsche Goldschmiedearbeit gegen ausländische so verteidigst. :mrgreen:
Zur Sache:
Bei der Errechnung des Wiederbeschaffungswertes muss der Gutachter den durchschnittlichen Marktpreis zu Grunde legen. Daher ist klar das sporadisch höhere und niedrigere Angebote zu eliminieren sind. Aus den übrig bleibenden Angeboten wird dann ein Wert zwischen dem häufigsten und mittleren Wert ermittelt.
Dem widerspricht nicht das es bei einem Juwelier oder Kaufhaus oder einem Internetanbieter auch günstigere Angebote geben kann.
Anders wäre es wenn der Markt nur aus solchen Angeboten bestünde und es keine Juweliere mehr gäbe, die nach wie vor den größten Teil der Umsätze ausmachen. Dann müsste sich der Wiederbeschaffungswert nach dem entsprechenden Preisniveau ausrichten.
Wenn Du ein Supersonderangebot mit einer Handelsspanne von nur 10% für über 900 Euro machst, mit der Du hoffst einen Auftrag für einen Ring an Land zu ziehen an dem Du eine deutlich höhere Kalkulationsspanne auf die MA-Löhne kalkulierst, heißt das keineswegs das dann ein Wiederbeschaffungswert von 1300 Euro überhöht oder in die Nähe eines Gefälligkeitsgutachtens kommt.
Zitat geschrieben von Ulrich Wehpke
... Also, ich sag es mal freundlich: Die Bewertung aus Pforzheim ist nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben wurde. .....
Auch wenn der fragliche Stein der OP UV-Fluoreszenz hat und ein deutsches Gutachten das Du ja nicht anerkennst, weil Du nur ausländische Gutachten anerkennst. Bei der Gelegenheit wundert mich warum Du dann aber deutsche Goldschmiedearbeit gegen ausländische so verteidigst. :mrgreen:
Zur Sache:
Bei der Errechnung des Wiederbeschaffungswertes muss der Gutachter den durchschnittlichen Marktpreis zu Grunde legen. Daher ist klar das sporadisch höhere und niedrigere Angebote zu eliminieren sind. Aus den übrig bleibenden Angeboten wird dann ein Wert zwischen dem häufigsten und mittleren Wert ermittelt.
Dem widerspricht nicht das es bei einem Juwelier oder Kaufhaus oder einem Internetanbieter auch günstigere Angebote geben kann.
Anders wäre es wenn der Markt nur aus solchen Angeboten bestünde und es keine Juweliere mehr gäbe, die nach wie vor den größten Teil der Umsätze ausmachen. Dann müsste sich der Wiederbeschaffungswert nach dem entsprechenden Preisniveau ausrichten.