Hier geht es schlicht und einfach um Konfliktdiamanten und um die schier unglaublichen Betrügereien, die mit Brillanten veranstaltet werden können.
Ich nehme an, dass ich den Begriff Konfliktdiamanten nicht weiter erläutern muss. Das Problem dabei ist, dass sich die Herkunft eines ungekennzeichneten Diamanten nicht nachvollziehen lässt. Aus diesem Grund hat sich de Beers bereits vor über 10 Jahren die Bezeichnung "Forevermark" europaweit schützen lassen. Mit von der Partie sind Rothschild, LMVH und andere. Aber es sind nicht nur die Konfliktdiamanten, die eine nicht rückgängig zu machende Kennzeichnung erfordern.
Beispiel: Man nehme einen großen Brillanten, Farbe K, der seine Färbung von Unregelmäßigkeiten des Kristallgitters her hat.
Außerdem besitzt der Stein aber auch noch grobe Piqués. Der Preis beträgt aus diesem Grund nur ein Zehntel eines guten Diamanten.
Es gibt Dienstleister, die in thermischen Hochleistungspressen Verhältnisse simulieren können, bei denen sich das Kristallgitter des Kohlenstoffs neu ordnet. Dadurch können nicht nur störende Verfärbungen beseitigt werden, auch die Kristallgitter-Fehler die zum Entstehen besagter Piqués geführt haben, verschwinden sehr oft vollständig.
Am Ende einer solchen Behandlung kann durchaus aus einem gefärbten Piquéstein, ein fehlerfreier Stein der Farbe D oder E stehen.
Natürlich kann kein ehrlicher Mensch daran interessiert sein, ein derartige Produkt mittels einer Expertise aus gutem Hause, in den Adelsstand zu versetzen.
Aus diesem Grund hat z.B. der GIA derartige Steine gekennzeichnet. Zunächst auf der Rondiste, was sich jedoch als wenig wirksam erwies, da die gleichen Steine, jedoch ohne die Lasergravur wenig später erneut zur Begutachtung eingereicht wurden. Erst mit der Kennzeichnung im Inneren der Steine, wurde wieder die erforderliche Sicherheit der Expertisen gewährleistet, da diese Kennzeichnung nicht zu entfernen ist.
Hier geht es also, genau wie beiden Konfliktdiamanten, ausschließlich darum, dass illegalen Geschäftemachern das Handwerk gelegt wird. Von einer Beschädigung der Steine, oder gar von einer Verunstaltung, kann aus diesem Grund keine Rede sein.
Mehr dazu auch unter diesen Links:
http://www.forevermark.com/en/…nscribed1/
http://eur-lex.europa.eu/LexUr…079:DE:NOT