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Alltag eines Goldankäufers

 
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Guestuser
 
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Guestuser

 ·  #16
@StefanS Habe ich das richtig verstanden dass du auf Flohmärkten Gold ankaufst?
Wenn ja wäre ich da sehr vorsichtig da dass Verboten ist. (§ 56 Abs. 1 Nr. 2a GewO)
macht meiner Meinung nach auch seinen Sinn
Redaktion
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Redaktion

 ·  #17
@goldig,

wenn Du öfter mitdiskutieren magst, kann es sinnvoll sein, Dir einen Account zu erstellen. Das geht schnell und ist kostenlos.

Rechtsberatung dürfen wir hier nicht machen. StefanS hat jede Menge Erfahrung, insofern gehe ich davon aus, dass er sich auskennt mit dem, was er macht.

@all

Der Thread hier ist schon mal abgeglitten, bitte bleibt also friedlich, sonst mach ich den Thread hier zu. danke.
Yvonne Sterly
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Yvonne Sterly

 ·  #18
Ein Flohmarkt gehört wohl eher zum Marktgewerbe. Im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten meint Geschäfte an der Haustür und sowas, glaube ich.
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