@StefanS Habe ich das richtig verstanden dass du auf Flohmärkten Gold ankaufst?
Wenn ja wäre ich da sehr vorsichtig da dass Verboten ist. (§ 56 Abs. 1 Nr. 2a GewO)
macht meiner Meinung nach auch seinen Sinn
Wenn ja wäre ich da sehr vorsichtig da dass Verboten ist. (§ 56 Abs. 1 Nr. 2a GewO)
macht meiner Meinung nach auch seinen Sinn