Guten Tag,
leider muss ich um den Rat von Brillant Experten bitten.
Ich habe heute vor einer Woche bei eBay einen schönen, modernen Brillant-Ring als Weihnachtsgeschenk für meine Frau ersteigert, den ich aufgrund seiner speziellen Art und Formgebung gerne behalten möchte. Deshalb beabsichtige ich auch nicht, von meinem Widerrufsrecht durch Rücksendung gebrauch zu machen.
Um mögliche Probleme mit gebrauchtem Schmuck zu vermeiden, hatte ich speziell nach Neuware Ausschau gehalten.
Der von mir ersteigerte Ring war als Artikelzustand: Neu ohne Etikett sowie zusätzlich in der Beschreibung als - NEUWARE - definiert.
Die Angebotsüberschrift lautete:
*NOBELKLASSE* Brillant Ring 1,42CT F/IF-VS in 750er WG Wert 8.000 EURO
TOP DIAMANT ! SUPER HIGHLIGHT !!! EXTREM WERTVOLL !!
Des Weiteren wurden [u]Proportionen und Schliff als sehr gut bezeichnet[/u].
Der Ring ist nun seit Donnerstag in meinem Besitz.
Eine erste Begutachtung per Lupe ergab merkwürdige Unregelmäßigkeiten am Rand des Zentral-Brillanten, der im Angebot wie folgt beschrieben wurde:
... edelstes Goldschmiede-Unikat mit 1 funkelnden garantiert echten Vollschliff-Brillant von ca. 0,41ct, F/VS (selbst mit der Diamant-Lupe so gut wie keine Einschlüsse erkennbar!!)...
Ich habe daraufhin dem Verkäufer sofort eine Mail geschrieben und Ihm mitgeteilt, dass der Brillant mehrere Randbeschädigungen aufweist und dass diese Randbeschädigungen für mich um so erstaunlicher sind, da der Ring ja als Neuware angeboten wurde.
Anhand von den ersten 2 gesendeten Fotos habe ich dann versucht, diese Randbeschädigungen zu belegen. Auf diesen Fotos sind diese u.a. bei etwas nach 12 Uhr und bei 13 Uhr zu erkennen.
Die Antwort des Verkäufers daraufhin:
Uns sind keine Beschädigungen an den Steinen aufgefallen. Sie meinen
sicherlich die Rundiste. Das kommt vom Schleifen der Diamanten bzw
Brillant. Dies ist üblich und gilt nicht als Beschädigung. Außerdem ist der
Ring neu und wurde nicht getragen.
Sie können natürlich Ihr
Widerrufsrecht geltend machen und den Ring zurücksenden.
Weil ich den Ring ja grundsätzlich behalten möchte, teilte ich dem Verkäufer mit, dass ich von Ihm die Mängelbeseitigung in Form der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB erwarte.
Da es sich nach seiner Aussage um ein Unikat handelt, bleibt hierbei nur die Möglichkeit der
Reparatur d.h. Ersatz des beschädigten Brillanten durch einen entsprechenden, aber unbeschädigten Brillanten.
Nun zu meinen Fragen an die Experten:
1. Sind dies Beschädigungen oder ist so was tatsächlich üblich und gilt nicht als Beschädigung?
2. Kann einem Experten (Verkäufer) so was nicht aufgefallen sein?
3. Wie ist die Beschädigung finanziell zu bewerten?
4. Kann ich auf Austausch durch einen entsprechenden, aber unbeschädigten Brillanten bestehen?
5. Was würden sie mir raten weiter zu unternehmen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und Hilfe!
LG
leider muss ich um den Rat von Brillant Experten bitten.
Ich habe heute vor einer Woche bei eBay einen schönen, modernen Brillant-Ring als Weihnachtsgeschenk für meine Frau ersteigert, den ich aufgrund seiner speziellen Art und Formgebung gerne behalten möchte. Deshalb beabsichtige ich auch nicht, von meinem Widerrufsrecht durch Rücksendung gebrauch zu machen.
Um mögliche Probleme mit gebrauchtem Schmuck zu vermeiden, hatte ich speziell nach Neuware Ausschau gehalten.
Der von mir ersteigerte Ring war als Artikelzustand: Neu ohne Etikett sowie zusätzlich in der Beschreibung als - NEUWARE - definiert.
Die Angebotsüberschrift lautete:
*NOBELKLASSE* Brillant Ring 1,42CT F/IF-VS in 750er WG Wert 8.000 EURO
TOP DIAMANT ! SUPER HIGHLIGHT !!! EXTREM WERTVOLL !!
Des Weiteren wurden [u]Proportionen und Schliff als sehr gut bezeichnet[/u].
Der Ring ist nun seit Donnerstag in meinem Besitz.
Eine erste Begutachtung per Lupe ergab merkwürdige Unregelmäßigkeiten am Rand des Zentral-Brillanten, der im Angebot wie folgt beschrieben wurde:
... edelstes Goldschmiede-Unikat mit 1 funkelnden garantiert echten Vollschliff-Brillant von ca. 0,41ct, F/VS (selbst mit der Diamant-Lupe so gut wie keine Einschlüsse erkennbar!!)...
Ich habe daraufhin dem Verkäufer sofort eine Mail geschrieben und Ihm mitgeteilt, dass der Brillant mehrere Randbeschädigungen aufweist und dass diese Randbeschädigungen für mich um so erstaunlicher sind, da der Ring ja als Neuware angeboten wurde.
Anhand von den ersten 2 gesendeten Fotos habe ich dann versucht, diese Randbeschädigungen zu belegen. Auf diesen Fotos sind diese u.a. bei etwas nach 12 Uhr und bei 13 Uhr zu erkennen.
Die Antwort des Verkäufers daraufhin:
Uns sind keine Beschädigungen an den Steinen aufgefallen. Sie meinen
sicherlich die Rundiste. Das kommt vom Schleifen der Diamanten bzw
Brillant. Dies ist üblich und gilt nicht als Beschädigung. Außerdem ist der
Ring neu und wurde nicht getragen.
Sie können natürlich Ihr
Widerrufsrecht geltend machen und den Ring zurücksenden.
Weil ich den Ring ja grundsätzlich behalten möchte, teilte ich dem Verkäufer mit, dass ich von Ihm die Mängelbeseitigung in Form der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB erwarte.
Da es sich nach seiner Aussage um ein Unikat handelt, bleibt hierbei nur die Möglichkeit der
Reparatur d.h. Ersatz des beschädigten Brillanten durch einen entsprechenden, aber unbeschädigten Brillanten.
Nun zu meinen Fragen an die Experten:
1. Sind dies Beschädigungen oder ist so was tatsächlich üblich und gilt nicht als Beschädigung?
2. Kann einem Experten (Verkäufer) so was nicht aufgefallen sein?
3. Wie ist die Beschädigung finanziell zu bewerten?
4. Kann ich auf Austausch durch einen entsprechenden, aber unbeschädigten Brillanten bestehen?
5. Was würden sie mir raten weiter zu unternehmen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und Hilfe!
LG