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*NOBELKLASSE* Brillant Ring mit Randschäden ?

 
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #31
Der Käufer hat das Recht Minderung, Rückabwicklung oder Nachbesserung zu verlangen.
Steht so im BGB

Aber der Verkäufer hat die Wahl was er von den drei Varianten anbietet.
Steht auch so im BGB.

Alles auch nur dann wenn es einen Mangel gegenüber der Zusicherung gibt. Und selbst das ist hier fraglich.
Speculatius
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Speculatius

 ·  #32
O.K. ganz locker:

Wir haben unseren Familien-Rechtschutz in mittlerweile über 20 Jahren erst einmal in Anspruch nehmen müssen - ein Arbeits-Rechtsschutzfall für meine Frau.

Aber ich habe leider immer noch keine Antwort auf meine Frage:

Um wie viel ist der Wert des Brillanten denn nun durch den Schaden gesunken?
Speculatius
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Speculatius

 ·  #33
[quote="Heinrich Butschal"]Der Käufer hat das Recht Minderung, Rückabwicklung oder Nachbesserung zu verlangen.
Steht so im BGB

Aber der Verkäufer hat die Wahl was er von den drei Varianten anbietet.
Steht auch so im BGB.

Alles auch nur dann wenn es einen Mangel gegenüber der Zusicherung gibt. Und selbst das ist hier fraglich.[/quote]


Mein Kenntnisstand zur Minderung ist folgender:

Im Falle der Mangelhaftigkeit der Kaufsache muss der Käufer zunächst dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben.

Erst wenn diese fehlgeschlagen ist oder verweigert wird, besteht der Anspruch auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag [u]nach Wahl des Käufers[/u], wobei die Wahl dann bindend ist.

Die Minderung ist ein Gestaltungsrecht, [u]d.h. der Käufer kann die Rechtsfolgen der Minderung durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer herbeiführen.[/u]
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #34
Spielt doch gar keine Rolle hier. Versuche doch mal etwas zu beweisen. Das wäre entscheidend.

Und das sehe ich hier nicht.

Also alles Luftgebilde.

Meine Empfehlung: Komme runter und überlege Dir sinnvolle Lösungen. Ich habe schon welche genannt und stehe nicht im Verdacht den Händler in Schutz nehmen zu wollen.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #35
Zitat geschrieben von Speculatius

Mein Kenntnisstand zur Minderung ist folgender:

Im Falle der Mangelhaftigkeit der Kaufsache muss der Käufer zunächst dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben.

Erst wenn diese fehlgeschlagen ist oder verweigert wird, besteht der Anspruch auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag nach Wahl des Käufers, wobei die Wahl dann bindend ist.

Die Minderung ist ein Gestaltungsrecht, d.h. der Käufer kann die Rechtsfolgen der Minderung durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer herbeiführen.

Das sind jeweils die Rechte aus der Sicht des Käufers. Aber der Verkäufer kann auch sofort die Rückabwicklung anbieten wenn er keine Lust hat und das Ganze abkürzen.
Tilo
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Tilo

 ·  #36
ich habe in den gesetzen vorhin nichts gefunden, wie man als VK darauf reagieren könnte, der Fall, daß der Käufer für ihn kostenfreie Rückabwicklung kategorisch ausschließt, ist da irgendwie nicht bedacht worden oder so verklausuliert unterbebracht, daß ich es nicht entdecken und zitieren konnte

trotzdem bin ich natürlich auch nach wie vor für Rücksendung
und das, obwohl ich das nicht OK finde, wie das gelaufen ist(Fotos, die den entscheidenden bereich nicht zeigen), aber der Kunde hat ja keinen wirtschaftlichen Schaden, sondern "nur" kein Weihnachtsgeschenk
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #37
Speculatius
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Speculatius

 ·  #38
Nun ich werde dann wohl erst nochmal dem Verkäufer die Möglichkeit geben, einen vernünftigen Vorschlag zu machen, bevor ich zum Anwalt gehe.

Vielen Dank!
Tilo
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Tilo

 ·  #39
mindestens die meisten hier werden finden, daß ein vernünftiger Vorschlag bereits gemacht wurde
Zitat geschrieben von Speculatius

Sie können natürlich Ihr
Widerrufsrecht geltend machen und den Ring zurücksenden.

diese Steinkante wird immer ein Problem darstellen, selbst wenn da ein einwandfreier neuer Stein eingesetzt wird
und später gibts keine Möglichkeit des Widerrufs mehr
Tilo
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Tilo

 ·  #40
außerdem: der Steintausch ist ja durchaus kompliziert (finde ich)
und wenn/falls dann die Arbeit semiperfekt ausgeführt wurde und man evtl. irgendwas sieht, was nicht mehr Originalzustand ist (minimal tiefer, höher, was weiß ich), ist ja der nächste Rechtsstreit vorprogrammiert
Gästin
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Gästin

 ·  #41
Lieber Spekulatius

du hast einen Ring bei Ebay für 1500 statt angebliche ca.8000 Euro gekauft - nach unscharfen Fotos (sonst hättest du den Fehler ja gesehen....)

Jetzt willst du die angebotene Rückabwicklung nicht annehmen, weil man "solche Betrügereien nicht durchgehen lassen kann"

1. Wird die Versicherung nicht fragen ob nicht doch ein bisschen selbst schuld bist? Auch wenn du sie in 20 Jahren nur einmal benutzt hat, prüfen die i.d.R jeden Fall....

2. Wie viel Lust wird der Richter auf diesen Fall haben, wenn er täglich andere Kaliber sieht und bei dir totale Uneinsichtigkeit für die einvernehmliche Lösung?

Hast du wirklich Bock auf so viel Stress und Ärger kurz vor Weihnachten?

Nimm doch einfach das Geld vom zurückgegebenen Ring und kauf beim Goldschmied vor Ort, dann weisst du was du hast.
Pierre
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Pierre

 ·  #42
Kamm der Verkaufer aus München?
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #43
Tilo
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Tilo

 ·  #44
damals ließ sich das Angebot ja ergoogln und somit der Anbieter
interessanter, als ob das ein (bestimmter) Münchner Anbieter war (wofür die Wortwahl durchaus ein Indiz ist), wäre ja, wie die Sache damals ausgegangen ist, nachdem doch ein Anwalt hinzugezogen werden sollte, weil die in jeder Hinsicht streßfreie Rückabwicklung vom TE nicht akzeptiert wurde
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