Edelsteine & Perlen
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*NOBELKLASSE* Brillant Ring mit Randschäden ?

 
Speculatius
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Speculatius

 ·  #16
Hallo,

habe leider jetzt erst die Zeit um zu antworten.

Zunächst schon mal vielen Dank für die bisherigen Informationen.

Zur Schadensursache tendiere ich auch zu Herrn Butschals Annahme, dass der Ring nicht neu war, sondern früher schon getragen wurde.
Die Verpackung war jedenfalls absolut vorbildlich und unbeschädigt.

Das würde aber bedeuten, dass hier vom Verkäufer bewusst ein gravierender Mangel verschwiegen wurde, da der Ring ja als geprüfte Neuware angeboten wurde.

LG

Speculatius
Tilo
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Tilo

 ·  #17
das würde es bedeuten, schwer zu beweisen
und je länger die Rücksendung hinausgeschoben wird, umso eher wird der Verkäufer evtl. (!) einen Austausch des Steins bzw Beschädigung beim Kunden unterstellen

einen derartigen Disput kann man in den Bewertungen in Kurzform nachlesen
Speculatius
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Speculatius

 ·  #18
Also bisher habe ich vom Verkäufer noch keine Antwort auf mein drittes Detail-Foto, aber sollte er unterstellen wollen, ich hätte den Ring beschädigt, dann werde ich wohl einen Anwalt einschalten.

Was würde es denn wohl schätzungsweise kosten, den Brillant durch einen Gleichen ohne Schaden zu ersetzen (Material- und Arbeitsaufwand) und wie viel könnte man für den beschädigten Brillant im Tausch noch erzielen?

LG

Speculatius
Tilo
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Tilo

 ·  #19
ich würde als Verkäufer keinen neuen Stein bezahlen,
sondern nur Porto für Hin-und Rücksendung wegen Widerruf, weil (in gesetzesdeutsch):
vom Käufer geforderte Nacherfüllung/Mängelbeseitigung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #20
Speculatius
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Speculatius

 ·  #21
Das heißt also, man soll dem Verkäufer einfach sein unseriöses , vielleicht so gar betrügerisches Verhalten durchgehen lassen?

Wie sieht es denn mit dem Recht der Minderung nach § 441 BGB aus?

Dort heißt es:

Bei der Minderung ist gemäß § 441 Abs. 3 BGB der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.

Um wie viel ist der Wert des Brillanten denn demnach durch den Schaden gesunken?


LG

Speculatius
Frank Skielka
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Frank Skielka

 ·  #22
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
Letztlich bleibt, Rückabwicklung oder behalten.


...oder den Stein auf eigene Kosten nachschleifen zu lassen, wie Heinrich schon vorgeschlagen hat. Der Preis von 350-400 € ist realistisch. Ich könnte das übernehmen. Es würde sich auf jeden Fall lohnen für diesen Stein.

Gruß
Frank
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #23
Speculatius
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Speculatius

 ·  #24
Der Ring wurde zu diesem Preis ersteigert unter der Voraussetzung, das er so wie beschrieben neu und unbenutzt ist - also nicht beschädigt.


Außerdem gilt meines Wissens:

Die Minderung ist ein Gewährleistungsrecht im Kauf- und Werkvertragsrecht. Es handelt sich dabei um die Herabsetzung des Preises aufgrund einer mangelhaften Vertragsleistung.



Die Voraussetzungen der Minderung sind:

- Der Kaufgegenstand ist mangelhaft.

- Es ist der schlecht erfüllenden Partei eine Frist zur ordnungsgemäßen Leistung gesetzt worden.

- Diese Frist ist abgelaufen.

- Die Minderung ist gegenüber dem Verkäufer erklärt worden.



LG

Speculatius
Tilo
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Tilo

 ·  #25
tja, solche Spitzfindigkeiten wird ein Anwalt gegen kleine Pauschale von 220 Euro (fürs Erstgespräch) und weiteren Gebühren sicher gerne darlegen
Speculatius
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Speculatius

 ·  #26
Dafür gibt es eine private Rechtsschutzversicherung

LG

Speculatius
Frank Skielka
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Frank Skielka

 ·  #27
Tilo
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Tilo

 ·  #28
warum überrascht mich das nicht?
was mich allerdings überraschen würde: wenns dafür ne Deckungszusage gibt
Speculatius
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Speculatius

 ·  #29
Was ist bitte damit gemeint -

warum überrascht mich das nicht?
Tilo
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Tilo

 ·  #30
dazu sag ich nichts ohne meinen Anwalt ;-)
locker bleiben, bin gespannt, was die Versicherung dazu sagt (wie sie die Erfolgsaussichten sieht)
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