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goldfrage 14k und 585

 
Tilo
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Tilo

 ·  #46
kann mal jemand hier zusperren?
sonst geht das nämlich weiter, ich muß schon an mich halten ,-)
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #47
Jetzt mal ganz im Ernst.

Da in diesen Thread mehrfach falsche Angaben auftauchten, hatte ich, wie man leicht bemerken konnte, statt Promille einfach Prozente verwendet. Dabei handelte es sich aber um einen kabarettistisch gemeinten Text.

Richtig ist folgendes:

Im Gesetz" http://www.gesetze-im-internet…gesamt.pdf " ist klar und eindeutig ausgewiesen, dass der tatsächliche Feingehalt, vom in der Punzierung angegebenem Gehalt, um nicht mehr als 10/000 abweichen darf.

Daraus ergeben sich bei 585-er Gold, ganz klar folgende, erlaubte Abweichungen:

Es ist demnach nicht erlaubt einen Goldanteil in 585-er Legierungen von weniger als 0,57915 Anteilen am Gesamtmetall zu unterschreiten. Ebenso ist es nicht erlaubt eine 585 gestempelte Legierung, mit einem Goldanteil von mehr als 0,59085 Anteilen am Gesamtmetall zu versehen.

Ende mit Ernst.
Tilo
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Tilo

 ·  #48
wir haben ja das Gesetz nun schon öfter besprochen
schon komisch, daß der Text eigentlich nicht wirklich eindeutig ist

beim Gerät wird eindeutig sinnvollerweise von : "darf nicht unterschreiten" geschrieben
beim Schmuck dann die andere uneindeutige Formulierung Fehlergrenze verwendet
fehler steht ja für fehlen, wodurch man das (wie bei Gerät)auf nur nach unten beziehen könnte
oder als Fehler=falsch= auch nach oben keine weitere toleranz erlaubt

des weiteren 10 Tausendteile
also immer 10 im sinne von 323 statt 333 bis 740 statt 750
oder eben, wie von Ulli interpretiert 1% auf den Feininhalt bezogen: 330 statt 333 bis 768 statt 750

alles nur Theorie
die damit noch nicht endet, warum im Gesetz stempeln steht, obwohl das nicht immer sinnvoll möglich ist und andere optisch gleichwertige Formen der Kennzeichnung längst etabliert sind (Gravur usw)
tatze-1
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tatze-1

 ·  #49
Zitat geschrieben von Tilo
die damit noch nicht endet, warum im Gesetz stempeln steht, obwohl das nicht immer sinnvoll möglich ist und andere optisch gleichwertige Formen der Kennzeichnung längst etabliert sind (Gravur usw)

das mit dem eingeschlagenen Stempel verstehe ich schon. Das ist wie bei der Seriennummer vom Auto. Man kann den Stempel rausschleifen, aber durch die Materialverdichtungung kann der Stempel mit irgendwelchen technischen Mitteln wieder sichtbar gemacht werden. Das ist bei ner Gravur nicht mehr möglich.
Redaktion
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Redaktion

 ·  #50
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #51
Wenn man sich die Gesetzestexte, Ausführungsbestimmungen, Verordnungen usw. ansieht, bemerkt man recht schnell, dass die Unklarheit der Formulierungen gewollt, ja sorgsam konstruiert ist. Derartige Grauzonen sind die Grundlage einer funktionierenden Korruption und der damit verbundenen Willkür. Hier geht es also um Machtpositionen. Übrigens liegt Deutschland auf Platz 47 in der Welt-Korruptions-Liste. Einen Platz hinter Uganda. Das ist kein Scherz, sondern peinliche Wahrheit.

Beispiele findet man allenthalben, nicht nur im Stempelgesetz. Die ganzen "Kann-Bestimmungen" erzeugen erst einmal ein gewisses Vertrauen in Amt, Behörde oder Politik, dienen jedoch nur dazu, der Willkür zum Wohle des Entscheiders (und wenn es ihm nur Spaß macht) den Boden zu ebnen. Leider sind Regierung und Ämter seit langem schon nicht mehr die Diener des Volkes. Das Gegenteil ist richtig, das Volk dient dem Staat und seinen Behörden.

Besondere Freundschaft verbindet unsere gewählten Volksvertreter, unsere Minister und Erfüllungsgehilfen, mit den Mächtigen und Reichen dieses Landes. Beispiel: Steuergesetzgebung, Bankenskandale, Korruption wohin man schaut. Auch das soeben gescheiterte Steuer-Abkommen mit der Schweiz gehört in diese Kategorie.

Also nicht verwundert sein über das Stempelgesetz. Hier geht es doch noch richtig korrekt zu. Aber das liegt wohl daran, dass es schon ziemlich veraltet ist: In Kraft seit 1886!!! Damals ging man wohl noch nicht ganz so harsch zur Sache in solchen Dingen. Aber spätestens Europa wird es endgültig richten, wetten dass? :)
Tilo
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Tilo

 ·  #52
hast du schon mal versucht, das vereinfacht "Geldwäschegesetz" genannte zu verstehen?
also ab wann man im geschäftlichen Verkehr zwangsweise Verdacht gegen den Geschäftspartner hegen soll?
ab 15.000 spätestens, so weit so klar
aber der Text ist so verschwurbelt, daß man nicht weiß, was die auch mit den deutlich geringeren Summen eigentlich meinen,
manche interpretieren Bargeschäfte schon ab 1000 Euro rein, wo man adreßaufnahmepflichtig wäre
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #53
@ Uli: Wie wahr, wie wahr.
@ Tilo: Geld auf der Bank ist sozusagen "unter Kontrolle" das ist dann nicht mehr deine Privatsache.
- Hähä, natürlich nur, wenn du ein "kleiner" bist.
butt4fame
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butt4fame

 ·  #54
ich wollte mal danken das der thread noch nicht gesperrt wurde!
es gibt menschen die gerne dazu lernen auch wenn es für andere vielleicht die 1000ste wiederholung ist!
ich kenne das aus meiner zeit als lehrer...leider können nie alle den gleichen wissenstand haben!

bei herr wehpke möchte ich mich bedanken weil gerade durch seine posts ( lassen wir die politischen u volkswirtschaftlichen aspekte mal außen vor :D ) endlich mal kurz u verständlich zusammengefaßt wurde was für laien/anfänger/neueinsteiger oder einfach wissbegierige sonst im vagen dunst der undurchdringbaren bürokratensprache bleibt!
:bounce:
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #55
Der 1000-ste Erklärungsversuch auf eine ebenso oft gestellte Frage, erspart zumindest dem Fragesteller, unzumutbare Such-Odysseen in den Annalen dieses Forums veranstalten zu müssen.

Dat iss'n Servis, wa?

Obwohl - eigentlich wäre es mir anders herum lieber. :)
butt4fame
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butt4fame

 ·  #56
nun ja in deutschland ists ja zum glück freigestellt auf was man antworten mag u auf was nicht...

wer ja nicht antworten will braucht das ja auch nicht und die anderen können sich darüber freuen etwas schlauer geworden zu sein!!!

natürlich wäre ein fachmännisch geschulter umgang mit der suchfunktion (k)ein ausschlußgrund für zukünftige fragen ... 😉
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #57
würde allerdings voraus setzen, dass man seinen Bregen benutzt und seine Bequemlichkeit überwindet. Manch Einer sieht dieses Forum wohl als eine Art von Automat, in die man Fragen hineinkloppt, diese noch nicht einmal verständlich formuliert und herausbekommt, was man am Liebsten hören möchte. Fällt die Antwort nicht wie gewünscht aus, gibt es hin und wieder sogar Pampigkeiten.

Das ist dann manchmal schon geeignet Frust aufzubauen. Insofern sollte es also nicht nur für unlustige Legastheniker Nachsicht geben.

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