Hallihallö,
keine Ahnung, in welche Kategorie ich das reinpacken soll, also mach ich das mal hier. Zur Not bitte irgendwo hin verschubsen. Danke.
Ich hätte da mal eine Frage:
Totensonntag (Ewigkeitssonntag), also 25.11., ist ja ein Stiller Feiertag, also quasi Allerheiligen, Karfreitag etc. gleichgestellt. Nun stellt sich mir die Frage, ist es da überhaupt erlaubt - in meinem speziellen Fall jetzt in Bayern -, an so einem Tag Handel zu treiben, sprich, seinen Laden zu öffnen? Bzw. welches Amt ist das richtige, um diesbezüglich mal nachzufragen?
Hintergrund der Frage ist, daß unser Hof von unserem Vermieter aufgrund eines Fehlers in einer Pressemeldung zu einer Ausstellung, die nächste Woche hier beginnt, auferlegt bekommen hat, die Geschäfte zu öffnen. Alles recht kurzfristig und für mich wegen des Feiertags mit einem großen Fragezeichen versehen.
Ich glaube, man merkt ganz vage , daß es mir widerstrebt, ins Geschäft zu gehen, da ab dem Sonntag bis Weihnachten sowieso 7-Tage-Woche für mich angesagt ist.
keine Ahnung, in welche Kategorie ich das reinpacken soll, also mach ich das mal hier. Zur Not bitte irgendwo hin verschubsen. Danke.
Ich hätte da mal eine Frage:
Totensonntag (Ewigkeitssonntag), also 25.11., ist ja ein Stiller Feiertag, also quasi Allerheiligen, Karfreitag etc. gleichgestellt. Nun stellt sich mir die Frage, ist es da überhaupt erlaubt - in meinem speziellen Fall jetzt in Bayern -, an so einem Tag Handel zu treiben, sprich, seinen Laden zu öffnen? Bzw. welches Amt ist das richtige, um diesbezüglich mal nachzufragen?
Hintergrund der Frage ist, daß unser Hof von unserem Vermieter aufgrund eines Fehlers in einer Pressemeldung zu einer Ausstellung, die nächste Woche hier beginnt, auferlegt bekommen hat, die Geschäfte zu öffnen. Alles recht kurzfristig und für mich wegen des Feiertags mit einem großen Fragezeichen versehen.
Ich glaube, man merkt ganz vage , daß es mir widerstrebt, ins Geschäft zu gehen, da ab dem Sonntag bis Weihnachten sowieso 7-Tage-Woche für mich angesagt ist.