ob ein saphir als padparaja bezeichnet werden kann/darf, hängt einzig und allein von der farbe ab.
näheres dazu hier:
http://www.edelsteine.at/lexikon/padparaja/
auch behandelte saphire von entsprechender farbe dürfen also als padparajas bezeichnet werden.
allerdings muss die behandlung an jedem "point of sale" und jedem begleitdokument (rechnung, lieferschein, gutachten etc) deklariert werden.
die cibjo unterscheidet zwischen allgemeiner und spezieller auszeichnungspflicht.
steine, die nur hitzebehandelt wurden, fallen unter die allgemeine auszeichnungspflicht. da reicht es, den stein als "hitzebehandelt", "gebrannt", "thermisch farbverbessert" o.ä. zu bezeichnen.
sobald fremdelemente ins spiel kommen, also z.b. beryllium, lithium, titan oder sonstiges, unterliegt der stein einer speziellen auszeichnungspflicht.
"hitzebehandelt" reicht dann nicht mehr, da muss die genaue art der behandlung z.b. "beryllium-behandelt" angegeben werden.