der Wortlaut der ChemVerbotsV ist doch bekannt und unbestritten
die Frage ist für mich, ab welcher Konzentration und Menge die hier genannten Säuren (Schwefel- und Salpeter-) darunter fallen
und da fand ich gestern in dieser Verordnung nichts konkretes
und da "Schätzen nicht in meiner Natur liegt", würde ich es gerne genau wissen
um mal den Vergleich zumAutofahren zu bringen:
linke Spur: mit halbem Tachowert Abstand fahren und per Blinker Überholwunsch darzulegen ist erlaubt
mit 10m Abstand aufzufahren und zu blinken ist Verkehrsgefährdung, Nötigung und natürlich verboten
die Frage ist für mich, ab welcher Konzentration und Menge die hier genannten Säuren (Schwefel- und Salpeter-) darunter fallen
und da fand ich gestern in dieser Verordnung nichts konkretes
und da "Schätzen nicht in meiner Natur liegt", würde ich es gerne genau wissen
um mal den Vergleich zumAutofahren zu bringen:
linke Spur: mit halbem Tachowert Abstand fahren und per Blinker Überholwunsch darzulegen ist erlaubt
mit 10m Abstand aufzufahren und zu blinken ist Verkehrsgefährdung, Nötigung und natürlich verboten