dann hab ich ma die Chem-Verordnung hier
Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist die Abgabe nur an Personen über 18 Jahren erlaubt, die diese für den gewerblichen Wiederverkauf, die gewerbliche Nutzung oder Verwendung zu Forschungs-, wissenschaftlichen Lehr- und Ausbildungszwecken erwerben. Eine Abgabe, ist nur mit entsprechendem Nachweis möglich, bitte haben Sie Verständnis, dass wir die entsprechende Legitimation hierfür abfragen.
Eine Abgabe an Privatpersonen ist grundsätzlich nicht möglich.
grüße am frühen morgen