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Zuwenig von Juwelier erhalten?

 
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Guestuser

 ·  #1
Hallo,

habe 2 Eheringe (750-er Gold, 14 g) und eine Kette mit Anhänger (333-er Gold, 7 g) an eine Juwlier verkauft und 253,-- Euro erhalten. Verglichen mit den "Goldrechnern" diverser Foren erscheint mir das doch sehr wenig. Bin ich betrogen worden?
Tilo
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Tilo

 ·  #2
der Auszahlungsbetrag ist zweifellos nicht gerade hoch, aber Betrug ist das noch lange nicht, sondern ein gutes Geschäft für den Ankäufer
da zahlen die mit den gelben Werbezetteln reisenden und in Lottoläden etc. residierenden angeblichen Goldschmiede noch weniger (angebliche!!)
wir haben freie Marktwirtschaft, zu der auch die freie Kalkulation von Goldankaufspreisen gehört
der eine zahlt mehr und der andere weniger

in dem einen Modegeschäft kostet eine Jeans 10 Euro, in der edlen Boutique im Stadtzentrum 100,-, ist letzteres dann Betrug?

beim nächsten Goldverkauf halt vorher bei anderen Ankäufern örtliche Vergleichsangebote holen, geht ja bei Firmen mit ordentlichen Preisen auch telefonisch
wer am Telefon keinen Preis nennt, hat was zu verbergen (meine Meinung)
Raustland
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Raustland

 ·  #3
Außerdem siehst du das falsch du bist doch der Verkäufer und wirst doch wissen zu welchem Betrag du deine Ware verkaufen möchtest oder? Bitte sag jetzt nicht du hast dich nicht ausgekannt, denn informieren hättes du dich ja können wie jeder andere auch.

Und wieso solltest du betrogen worden sein? Wenn du was kaufst und den Preis runter handest betrügst du dann etwa den Verkäufer auch?
...
 
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...

 ·  #4
Der Käufer hat Dir ein Angebot gemacht, das sicher noch verhandelbar war und Du hast verkauft, ohne jeden Zwang, also vergiss es und frage beim nächsten Verkauf vorher.


Gruss, Michael
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Guestuser

 ·  #5
Tja,
danke erstmal für die Antworten ... nein, ich hatte keine Erfahrung. Nur ein paar wenige Sachen zum Verkauf und offensichtlich viel zu blaue Augen. Nein, ich wusste nicht, dass ich handeln könnte. Ich bin - blonderweise? - davon ausgegangen, dass es sich um feststehende Preise handelt und dass ich der Juwlierin blind vertrauen könnte bzw., dass es keinen großen Spielraum gibt. Offenbar lernt man, bzw. "frau" manche Sachen wirklich nur auf die harte Tour. Hilft mir leider alles nur nicht weiter mit dem schlechten Gefühl, das jetzt bleibt. Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich. Tja, danke nochmal.
MfG
Sue
mamaleone
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mamaleone

 ·  #6
Hallo Sue !
Es gibt bei uns in Österreich ( sicher auch bei euch) einen sogenannten Wucherparagraphen.
Aber da muss eine extremes Missverhältnis zwichen Leistung und Bezahlung liegen.
LG David

p.s habe kurz gegoogelt... Scheint in Deutschland interessant zu sein...
In welchen Kontext das ganze steht weiss ich natürlich nicht.

§ 1240 Gold- und Silbersachen
(1) Gold- und Silbersachen dürfen nicht unter dem Gold- oder Silberwert zugeschlagen werden.
(2) Wird ein genügendes Gebot nicht abgegeben, so kann der Verkauf durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person aus freier Hand zu einem den Gold- oder Silberwert erreichenden Preis erfolgen.
Tilo
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Tilo

 ·  #7
in gar keinem Kontext zu Goldankauf
mamaleone
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mamaleone

 ·  #8
Hallo !
Habe jetzt ein bißchen geforscht.
In Österreich muss der Preis der fürs Gold gezahlt wird unter der Hälfte des Marktpreises liegen ( sonst nennt man das Wucher - deshalb Wucherparagraph)
Aber das passiert so gut wie nie den die Goldhändler wissen das natürlich.
LG David
Tilo
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Tilo

 ·  #9
ich denke, du meinst über der Hälfte und das ist ja schon mal ne Basis
in Deutschland gibts sowas nicht und es wird teils noch viel weniger als die Hälfte gezahlt, Beispiel hatte ich genannt
auch die Ankäufer, die im TV werben/warben mit dem dicken Trainer als Maskottchen, zahlten nur ein Viertel des Wertes
mamaleone
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mamaleone

 ·  #10
Oh ! Sorry natürlich über der Hälfte !
Den Wucher Paragraph gibt es zwar in Deutschland auch, wie die Rechtssprechung bei euch ausschaut weiss ich nicht. Ich hab ihn mir mal durchgelesen und inhaltlich weicht das nicht weit von unserem ab. Bei den Mieten gibt es auch in Deutschland die 50 % Regel. Wie es bei beweglichen Gegenständen ausschaut weiss ich nicht. Aber das sollte sich leicht herausfinden lassen.
Tilo
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Tilo

 ·  #11
hier ist auch keine Abzocke/Wucher gewesen, sondern ein aus Sicht des Kunden etwas verhandlungsbedürftiger Preis, der aber gar nicht so selten sein dürfte in der Branche

und dieses Geschäft muß nicht rückabgewickelt/nachvergütet werden
ich kann doch auch nicht einen Fernseher kaufen, den dann anschließend im Internet oder im nächstgelegenen Fachgeschäft billiger entdecken und dann Wucher rufen

ist das Prinzip jetzt angekommen?
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