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Urheberrecht auf Unikatschmuck ?

 
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Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

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Hallo Hardy,

Vielen Dank für die umfangreiche Abhandlung uber Marken. Deinen Artikel habe ich in meine persönliche Bibiothek aufgenommen. Komprimiert alles beisammen. Vielen Dank!

Was ich meinte ist, dass es leider eine Menge Raubritter gibt, die unter dem Deckmäntelchen des Markenschutzes im Trüben fischen. Böse Zungen sprechen von einer unheiligen Allianz gewisser Markeninhaber und auf Beutemachen spezialisierten Anwaltsbüros. Wie und ob ein Interessenausgleich zwischen Abwälten und Markeninhabern stattfindet, ist freilich nicht bekannt.

Diese Anwälte durchfosten die Medien nach Rechtsverstößen. Sind sie fündig geworden, wird der Bösewicht abgemahnt. So weit, so gut. Nun kommt es aber: Der Streitwert der Markenrechtsverletzung wird, sagen wir mal, mit 200 000 Euro angesetzt. Die Abmahnung selbst ist seitens des Auftraggebers kostenfrei und beinhaltet lediglich eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafenandrohung im Wiederholungsfall. So weit, immer noch gut?

Nicht ganz, denn nun bekommt der Abgemahnte eine Gebührenrechnung des Anwaltsbüros. Streitwert 200.000 EUR, das sind ein paar tausend Euro. Will man dagegen angehen, werden Gerichtsgebühren im Vorfeld fällig und zwar über den genannten Streitwert. Dazu kommt dann noch der eigene Anwalt, dessen Gebühren sich ebenfalls nach dem Streitwert berechnen. Da kommen dann schnell Beträge in der Größenordnung um 10.000 Euro zusammen. Im Voraus und ins Blaue investiert. Denn wie der gute Mann an der Lotterie entscheidet, ist in keinem Fall vorher zu bestimmen. Ich habe gehört, dass es eine Kammer geben soll an welcher ein Uhren-u. Schmuckkonzern über ein großes Anwaltsbüro seine Interessen vertreten lässt, wo dem Vernehmen nach noch nie ein Urteil für einen der Beklagten ergangen sein soll. Man erzählt sich noch eine ganze Menge anderer Schauergeschichten zu diesem Thema.

Welche Formen so genannter Markenschutz annehmen kann, wird einem schnell klar, wenn man sich durch den folgenden Link liest: http://www.hilfeaufrufe.de/

Ich habe es schon deutlich gemacht, wer sich mit einem Produkt mühsam einen Platz am Markt erarbeitet hat, sich hierfür (auch zum Schutz) eine Marke eintragen lässt, der muss geschützt werden, das ist OK. Ich meine die Leute, die in den Grauzonen abfischen, sich unklare Formulierungen in Gesetzestexten und Durchführungsverordnungen, unverständliche Urteile und dergleichen zu Nutze machen und damit auf Beutefang gehen. Ein Bekannter von mir, Geschäft in Hamburg, steht an der Theke und bedient einen Kunden, der eine Herrenkette mit defektem Verschlussteil zur Reparatur abgibt. Im Gespräch ist der Kunde unbeholfen und weiß den Verschluss nicht zu benennen. Der Verkäufer hilft ihm unter Verwendung einer allgemein üblichen Bezeichnung für einen derartigen Verschluss aus der Klemme. Der Kunde ist dankbar und gibt den Ersatz eines derartigen Verschlusses in Auftrag. Die nachfolgenden Kosten für die abmahnende Anwaltsfabrik beliefen sich auf über 6.000 EURO!

Ich habe das Thema von dieser Seite aus betrachtet. Vor den Schergen derartiger "Rechtvertreter" und ihrer obskuren Auftraggeber ist heute leider kein Mensch mehr sicher.

Gruß, Ulrich
steinfroilein
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steinfroilein

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