Hier muss man mit seinen Worten aufpassen wie ein Schießhund.!
Also gut, das war wieder mal eine meiner üblichen Verkürzungen, ich korrigiere:
AM ist nicht zwangsläufig und immer eine galvanische Vergoldung, in der Praxis aber meist sehr wohl. Jedenfalls nach 1945. Da hat Mario Recht. Teilweise.
So weit ich es im Kopf habe, ist die Bezeichnung Amerikaner lediglich die Angabe, dass eine auf einer Ware befindliche Vergoldung, zwischen 10 und 12 Millièmes beträgt, also auf ein Kilo Ware 10 bis 12 Gramm einer Vergoldung aufgetragen wurden. Über den Feingehalt und die Aufbringungsweise, sagt diese Kennzeichnung jedoch nichts aus. Allgemein werden Goldlegierungen im Walzgoldbereich, zwischen 500 und 585 verwendet (mechanische Ursachen), die galvanischen Niederschläge sind meist hochkarätiger.
Entsprechend den geltenden Bestimmungen, soll/wird/darf meines Wissens nach wie folgt gestempelt werden: Buchstabe „L“ steht für mechanisch-thermische Aufbringung, Buchstabe „P“ für eine chemisch/galvanische der Beschichtung. Dabei können die alten Bezeichnungen weiter verwendet werden. Erlaubt ist also AM P für 10 Millièmes galv. vergoldeten Schmuck.. Anderes Beispiel: L Charnier. Das ist dann Walzgold.
Die Auflagenstärken bei
Amerikaner betragen wie gesagt, etwa 10-12 1/1000
Bei Charnier 25/1000
Bei Union 50/1000
Ältere Bezeichnungen waren auch noch „Goldvlies“ rel. dünn ca. 15-16/1000, Komet mit 35/1000 und dann gab es auch noch etwas ganz Gutes, das war „Goldmagnet“ mit einer Auflagenstärke von über 100/1000
Das ist alles was ich in meinen Unterlagen zu den alten Bezeichnungen gefunden habe. Hab nachgeschaut, weil man hier jedes Wort auf die Goldwaage legen muss.
Dass die Bezeichnung Amerikaner geschützt sein soll, habe ich noch nie gehört, möglich wäre es aber durchaus. Die Bezeichnung Amerikaner Doublé sagt immerhin aus, dass es sich um eine Walzgoldauflage in einer Stärke zwischen 10 und 12 Millièmes handelt. Ebenso Amerikaner L
Die Bezeichnung Amerikaner allein deutet auf eine galvanische Beschichtung hin, ebenso die Bezeichnung AML.
Die Bezeichnung „Doublé“ durch ein Reichgerichturteil aus dem Jahre 1923 aufgrund eines Herstellungsverfahrens geschützt worden. Ob das noch heute gültig ist, kann ich aber nicht sagen.
KSM/