Ich denke, das man mit der Preisauszeichnungspflicht und mit dem Verbot mehr als 3% Rabatt zu geben, diejenigen Verbraucher schützen wollte, die nicht handeln können.
Wenn der Handel gewünscht wird, impliziert das das der Anbieter auch Mondpreise verlangt von denen er dann gegebenenfalls je nach Situation und Laune abweicht. Aber eben nicht vergleichbar und öffentlich sondern individuell. Das hat den Geruch von Mauschelei.
Das ist wahrscheinlich das was Du mit dem schlechten Geruch meinst.
Wenn der Handel gewünscht wird, impliziert das das der Anbieter auch Mondpreise verlangt von denen er dann gegebenenfalls je nach Situation und Laune abweicht. Aber eben nicht vergleichbar und öffentlich sondern individuell. Das hat den Geruch von Mauschelei.
Das ist wahrscheinlich das was Du mit dem schlechten Geruch meinst.