beliebiger Händler?
selbst wenn damit kein Modehändler gemeint ist, sondern Schmuckhändler, macht das natürlich keinen Sinn, Ahnung solte der Begutachter schon haben
die Preise für derlei Dienstleistungen sind unterschiedlich und sollten vorher geklärt werden, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben
vom konsequenten normalen Goldschmiede-Stundensatz über den für Sachverständigenleistungen(für den es einen gesetzlichen Anhaltspunkt gibt: z.Zt.84,-, wobei ich grad nicht im Kopf hab ob das brutto oder netto ist))bis hin zu fixen STückpreisen zzgl. 2..3% vom Wert
selbst wenn damit kein Modehändler gemeint ist, sondern Schmuckhändler, macht das natürlich keinen Sinn, Ahnung solte der Begutachter schon haben
die Preise für derlei Dienstleistungen sind unterschiedlich und sollten vorher geklärt werden, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben
vom konsequenten normalen Goldschmiede-Stundensatz über den für Sachverständigenleistungen(für den es einen gesetzlichen Anhaltspunkt gibt: z.Zt.84,-, wobei ich grad nicht im Kopf hab ob das brutto oder netto ist))bis hin zu fixen STückpreisen zzgl. 2..3% vom Wert