es ist ja geradezu absurd, aus meinem hinweis/warnung an kollegen, daß das wort/kombi abitur
Ring geschützt ist,
böswilligkeit hintenrum jemandem gegenüber, der das benutzt, zu unterstellen
hatte nicht nach verwendern gegooglt
und eben zunächst intern gefragt, damit nicht x-beliebige abmahnanwälte druch zufall drüberstolpern können und die idee deshalb zum abmahnen nutzen
nebenbei: ich finde den Ehemalig geschützen begriff "Abitur Ring" in der schreibweise eh recht sinnbefreit
das ist doch eigentlich ein Abiturring
oder ein Abitur-Ring
Abiturring wäre aber trotzdem zu Schutzzeiten wohl abmahngefährdet gewesen
wegen AGBen:
brauch man die?
ich denke, es geht auch ohne: das allgemeine gesetzeswerk ist doch eh sehr konsumentenfreundlich, was will man da mit AGB gegen ausrichten?
höchstens den ausschluß vom widerrufsrecht bei sonderanfertigungen könnte vielleicht ne AGB ermöglichen, hab da den gesetzestext dazu nicht im kopf