Goldschmiedeforum
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Anfertigungen/Copyrightfrage

 
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Marcus
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Marcus

 ·  #1
Hallo zusammen,

Ich bin nebenberuflicher goldschmied (hab goldschmied gelernt, danach aber elektrotechnik studiert und mittlerweile auch darin tätig).

Habe aber hobbymässig eine werkstatt, in der ich noch anfertigungen mache.

hin und wieder kommen halt aufträge rein, wo ich Anhänger mit zum beispiel bruce lee fertigen soll.

Es hat so ein paar dauerbrenner, sie immer und immer wieder gekauft werden.

Deshalb habe ich gummiformen davon gemacht und giesse dann halt alle paar monate 20 stück.

Nun habe ich mir überlegt, das ich ja die anhänger auch auf ebay anbieten könnte.

Nun stellt sich mir die frage, ob ich damit irgendwelche copyrights verletzte. Bruce lee kann ich ja nichtmehr fragen. Es sind eben auch nicht nur bruce lee anhänger. themen wie startrek, starwars, perry rhodan und so weiter sind immer wieder gewollt.

Kennt sich jemand von euch mit der rechtlichen seite aus?

Solange die kunden zu mir kommen und ich es ihnen anfertige, wird es nie probleme geben. aber wenn ich jetzt bei ebay anbiete, und man es dann auch unter dem suchbegriff bruce lee oder perry rhodan findet, dann stell ich es mir problematisch vor.

hat da jemand infos zu?

Danke und Gruss Maru
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #2
Marcus
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Marcus

 ·  #3
Hallo Heinrich Butschal,

Ersteinmal vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Hast du dazu auch eine quelle? ein gesetzt mit Paragraf?

Grundsätzlich ist mir schon bewusst, das es leichter ist mich anzuzeigen, wenn ich es bei ebay anbiete und die rechte nicht habe.

Aber ist die Anfertigung auf kundenwunsch damit vollkommen legal? oder bewegen wir uns hier in einer grauzone, nach dem motto: "wo kein kläger, da kein richter"?

Grundsätzlich steckt ja schon ein künstlerischer teil von mir in dem anhänger. Ich drucke ja kein foto von bruce lee aus und verkaufe es. Ich mache mir einen kopf, wie ich es abstrahieren und stilisieren kann, das es in gold und silber umsatzbar wird aber trotzdem noch als bruce lee erkannt wird.

Sehr gutes Beispiel dafür ist die Sternenscheibe von Nebra. Wieviele Ohrstecker, Broschen und kettenanhänger habe ich schon mit diesem Motiv in Schaufensterauslagen in Deutschland und Schweiz gesehen. Da stellt sich mir sofot die frage "dürfen die das?"

Vieleicht ist hier im forum ja auch ein Rechtsverdreher, der mitliest.


Diese frage interessiert mich brennend!

Danke und gruss



Marcus
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #4
Zitat geschrieben von marukitano
Hallo Heinrich Butschal,

Ersteinmal vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Hast du dazu auch eine quelle? ein gesetzt mit Paragraf?

Das Markenrecht gibt dem Inhaber einer Marke das Recht alleine darüber zu verfügen. Dazu gibt es etliche Gesetze.
Zitat geschrieben von marukitano


Grundsätzlich ist mir schon bewusst, das es leichter ist mich anzuzeigen, wenn ich es bei ebay anbiete und die rechte nicht habe.
Genau

Zitat geschrieben von marukitano


Aber ist die Anfertigung auf kundenwunsch damit vollkommen legal? oder bewegen wir uns hier in einer grauzone, nach dem motto: "wo kein kläger, da kein richter"?
Nicht nur, der entscheidende Punkt ist das Anbieten zum Verkauf oder "in Verkehr bringen". Wenn bei Dir ein Käufer eine Kopie einer geschützten Marke bewusst als Kopie bestellt, dann darf er das und Du darfst es ihm anfertigen. Der Käufer darf es dann auch auch nicht zum Verkauf anbieten. Eine Verletzung wegen Markenrecht und eine Mithaftung von Dir würde ein Richter vielleicht dann erkennen wenn Du erkennbar einem Händler in großer Stückzahl Kopien lieferst.

Zitat geschrieben von marukitano


Grundsätzlich steckt ja schon ein künstlerischer teil von mir in dem anhänger. Ich drucke ja kein foto von bruce lee aus und verkaufe es. Ich mache mir einen kopf, wie ich es abstrahieren und stilisieren kann, das es in gold und silber umsatzbar wird aber trotzdem noch als bruce lee erkannt wird.
? Das Markenrecht ist sehr komplex, im Bestfall hättest Du ein eigenes Recht an Deinen Entwürfen.

Zitat geschrieben von marukitano


Sehr gutes Beispiel dafür ist die Sternenscheibe von Nebra. Wieviele Ohrstecker, broschen und kettenanhänger habe ich schon mit diesem Motiv in Schaufensterauslagen in Deutschland und Schweiz gesehen. Da stellt sich mir sofot die frage "dürfen die das?"
Gibt es hier einen lebenden Urheber? Eher nicht. Gibt es hier ein Markenrecht? Vielleicht schon, das müsste man rausfinden und genau durchlesen.

Zitat geschrieben von marukitano


Vieleicht ist hier im forum ja auch ein Rechtsverdreher, der mitliest.


Diese frage interessiert mich brennend!

Danke und gruss



Marcus


Im Endeffekt müsstest Du entweder eine Recherche teuer bezahlen oder selbst machen und dann den Einzelfall mit Deinem Rechtsanwalt besprechen.
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Redaktion

 ·  #5
Zitat geschrieben von marukitano

Vieleicht ist hier im forum ja auch ein Rechtsverdreher, der mitliest.
Diese frage interessiert mich brennend!


wenn ich Rechtsanwalt wäre, hätt ich da keine Lust drauf, Dir auf diese Worte hin kostenlose Rechtsinfos zusammenzuschreiben und Dir die eigene Recherche abzunehmen.

Aber meines Wissens haben wir hier sowieso keinen aktiv mitschreibenden Anwalt. Kann aber durchaus sein, dass einer mitliest. Man muss ja hier nicht registriert sein, um lesen und posten zu können. Aber kostenlose Rechtsberatung ist eh ned unproblematisch.

Hier findet man eventuell einen Anwalt, der für einen erschwinglichen Preis ein paar Auskünfte gibt.

Das Schmuckportal und seine User haben eine Menge Fachwissen, aber verbindliche Rechtsauskunft können wir als Goldschmiede, Uhrmacher, Juweliere, Schmuck-Liebhaber und Fachjournalisten keinesfalls erteilen.
Guestuser
 
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Guestuser

 ·  #6
Wir haben uns im zurückliegenden Jahr sehr intensiv mit dem Markenrecht beschäftigt, da wir selbst eine anmeldet haben. Also grundsätzlich wäre tatsächlich zu klären, ob "Bruce Lee" als Marke geschützt ist. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einer Wortmarke, einer Wort- Bildmarke oder tatsächlich der grafischen bzw. gestalterischen Darstellung. Lässt sich recherchieren beim Deutschen Patent- und Markenamt www.dpma.de.

Problematisch ist hier der gemachte Hinweis, eine angefragte Kopie wäre immer legal. Das stimmt nicht. Es gibt ein schönes Beispiel dazu: Ein Mannheimer Goldschmied hat einem Kunden ein aufbäumendes Pferd aus Gold gefertigt, das dem Logo von Ferrari nur ähnelte. Ferrari klagte, bekam recht und der Goldschmied hatte eine mächtige Strafe an der Backe.

Wir wurden auch angefragt, ob wir klassische Schmuckstücke bspw. von Chopard, Chanel oder Aigner nacharbeiten. Wir lehnen das grundsätzlich ab. So was kann einem das Genick brechen.

Grüße
Klaus Dechant
Schmuck & Kunst - Reilingen - Speyer
tatze-1
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tatze-1

 ·  #7
Redaktion
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Redaktion

 ·  #8
hallo Klaus,

schön, dass Du Dich hier zu Wort meldest.

Wir würden uns freuen, wenn Du Dich öfter an den Diskussionen beteiligen magst. Für einen weiteren Schmuckfachmann haben wir immer Platz an Bord. Du kannst natürlich weiterhin als Gast posten. Wenn Du Dich registrierst (geht schnell und ist kostenlos), dann bekommst Du Benachrichtungen, wenn neue Antworten im Thread geschrieben wurden und kannst das Nachrichtensystem des Portals nutzen.

beste Grüße aus der Redaktion
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #9
Zitat geschrieben von Anonymous
...

Problematisch ist hier der gemachte Hinweis, eine angefragte Kopie wäre immer legal. Das stimmt nicht.
...


Genau, das stimmt nicht. Das habe ich auch nicht so geschrieben.

Aber hier zitiere ich mal aus dem Urteil:

Zitat
Der beklagte Juwelier verpflichtete sich am 16.3.2003 in mündlicher Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG), künftig keine goldenen Anhänger in Form eines sich aufbäumenden Pferdes mehr anzubieten


Das Zauberwort ist hier: "anbieten"
und weiter:
Zitat
Im Fall hatte Ferrari Unterlassungsklage erhoben, nachdem ein Testkäufer in dem Mannheimer Ladengeschäft des Beklagten für 70 Mark ein Schmuckstück erworben hatte, das angeblich dem weltweit als Markenzeichen eingetragenen "Ferrari-Pferd" ähnelte.


Das Pferd wird doch wohl schon im Schaufenster oder im sonstigen Angebot des Juweliers gewesen sein.
Sonst müsste es heissen das der Testkäufer einen Anhänger in Auftrag gegeben hätte?
Marcus
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Marcus

 ·  #10
Sehr geehrter Herr Dechant,

vielen Dank für Ihre ausführungen! Hoch interessant das ganze.

www.dpma.de ist dann aber nur Deutschlandweit, sehe ich das richtig?

So komme ich schonmal weiter mit meiner Idee, vielen Dank!

@redaktion: Das wort rechtsverdreher ist keinesfalls abwertend zu sehen. Aus eigener erfahrung muss ich sagen, das es die anwälte doch immerwieder schaffen, die gesetzte und paragrafen so zu drehen, das es lezten endes doch irgendwie wieder möglich oder eben unmöglich ist. Für jeden der sich dadurch angegriffen fühlte, entschulgige ich mich hiermit.

@Heinrich Butschal: Auch Ihnen herzlichen Dank für Ihre ausführungen! Sicherlich, die sternenscheibe hat keinen lebenden Urheberrechtsinhaber mehr, war vieleicht ein blödes beispiel.

Copyright in sachen Printmedien findet man weit mehr in internet. dort ist es so, dass das copyright verfällt, wenn der urheber mehr als 70 Jahre tot ist.

Könnte mir vorstellen ,das es bei "Motiven" für Anhänger ähnliche gesetze gibt. Vieleicht findet sich ja doch noch ein "Anwalt" der uns das genauer sagen kann. ist ja schliesslich für jeden Goldschmied interessant :)

@Tatze-1: Danke für die Links, ist ja für den Goldschmied noch gut ausgegangen. Ein weiterer grund sich mit der sache weiter zu beschäftigen. Im artikel stand ja auch, das die Marke "ferari" nicht für schmuck geschützt ist/war. Ich bezweifle, das das für bruce lee oder perry rhodan der fall ist.

Grüsse aus Winterthur



Marcus
Marcus
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Marcus

 ·  #11
nochmal zur copyright algemein:

Es gibt kein Copyright auf Fakten, die kein geistiges eigentum beinhalten (telefonbücher, adressbücher, statistiken) sehr interessant. Viele sachen sind Fakten, zum beispeil ländergrenzen, inseln. die sehen faktisch so aus. Da besizt keiner ein copyright darauf. wie es mit natürlichen personen aussieht, ist fraglich. Die sehen nunmal so aus. hat ja dann nichts mit ihren filmen zu tun.

Aber wie Heinrich schon schrieb, ist das alles ein dermassen komplexes thema, das man als leihe warscheinlich schnell an seine grenzen stösst. zudem ich bisher nur etwas über das deutsche copyright finde. Zu den schweizer gesetzten schweigt sich das internet mal wieder aus.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #12
Zitat geschrieben von marukitano
Ich bezweifle, das das für bruce lee oder perry rhodan der fall ist.

ich würde nicht einfach so vom einen aufs andere schließen. Das ist in solchen Rechtsfragen grob fahrlässig. Jede Marke ist für sich zu sehen und neu zu eruieren
tatze-1
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tatze-1

 ·  #13
Marcus
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Marcus

 ·  #14
Für Bruce lee gibt es 2 einträge auf www.dpma.de

einen für Schuhe, ein anderen für Parfum

Beide wurden nicht erneuert bzw. konnten garnicht erst beantragt werden.

Waren beides im übrigend Wortmarken, wodurh das bild von bruce lee ja nicht mit geschützt sein sollte.

Eine sehr geile seite!

Danke und gruss



Marcus

@tatze-1 Ja, das war keine entgültige aussage, eher ein grund, sich mit dem thema weiter zu beschäftigen.

@ all: klasse Forum hier! hätte nie gedacht, schon nach einem tag so hilfreiche tips und Links zum thema zu erhalten! Werde versuchen, anderen in gleicher form weiterhelfen zu können! :bounce:
Tilo
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Tilo

 ·  #15
wobei die himmelsscheibe(so heißt sie nämlich) durchaus ein gutes beispiel ist, weil eben der erzeuger nicht mehr existiert
trotzdem hat sich meines wissens ein museum in einer naheliegenden großstadt rechte an der vermarktung gesichert
dazu paßt der spruch von
http://www.buettner-schmuck.de/html/himmelsscheibe.html
daß sie lizensierter hersteller sind
nun ist aber in dem zusammenhang interessant, daß ich dazu nichts beim DPMA finden kann
ist das mit der lizenz ein bluff?
oder zahlen die, obwohl gar keine rechte eingetragen sind?
oder ist die suchfunktion des DPMA so mies, daß man weder mit Himmelsscheibe von Nebra, noch mit einzelnen bestandteilen dieses begriffs einen treffer findet?
Glaube inzwischen an ne fehlfunktion, denn ICh finde auch zu Bruce Lee nix
hä?
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