Zitat geschrieben von Silberfrau
Der Veranstalter hat durchaus einen Einfluss, wen er vermittelt, und wenn sich die Beschwerden häufen?
Dann eben kann man ja damit argumentieren, dass er davon gewusst hat (haben musste).
Zitat
Wie gesagt, kommt der Nächtste und es ist das Gleiche in grün.
Mag eventuell sein, aber darum geht es ja jetzt gerade nicht, sondern darum, ob man auf dem Klageweg vom deutschen Reiseveranstalter sein Geld wieder bekommt. Da interessiert es den Kläger wohl nicht, ob das gleiche mit anderen Beteiligten später wieder so abläuft.