Goldschmiedeforum
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Urheberrecht auf Unikatschmuck ?

 
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Guestuser

 ·  #1
Brat mir einer en Storch! So etwas habe ich noch nicht erlebt!

Die ganze Story:
Von einem Bekannten aus der Schweiz lieh ich mir einen Ring aus um ihn bei mir zu Hause vom Goldschmied nachmachen zu lassen. Der Ring hat mir so gut gefallen und mein Bekannter hat auch gleich eingewilligt. Der Ring ist ein Unikat und wurde in der Schweiz extra für meinen Freund angefertigt.
Zurück zu Hause brachte ich den Ring als Vorlage zum Goldschmied. Sagte mir dieser doch glatt:"Ei da laß isch mich net drauf ein. Zum Schluß bekomm ich da noch ne Klage an de Hals"
Was soll ich davon halten?
Ich versicherte ihm der Ring ist von einem Bekannten und es ist kein geschütztes Modell. Der Goldschmied blieb hartnäckig und ich zog unverrichteter Dinge von dannen.

Das ist doch Kappes dachte ich und bemühte Google. Ich fand tatsächlich was zum Urheberrecht. Vor vielen Jahren zickte Ferrari wegen des Pferdes herum und machte einem Goldschmied Feuer unterm Hintern.
Spitze! Jetzt sind die Goldschmiede verunsichert und schicken potenzielle Kunden wie mich einfach weg oder wie?!
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #2
Wenn nicht der Eigentümer des Ringes sondern der Urheber (der Goldschmied) zu Deinem Goldschmied gegangen wäre und eine Kopie beauftragt hätte, wäre das kein Problem gewesen.
Der Eigentümer hat zwar den Ring aber nicht das unveräusserliche Urheberrecht gekauft.
Du kannst ja eine Kopie bei dem Schweizer Goldschmie bestellen, was steht dagegen?
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Guestuser

 ·  #3
Das ging schnell

Es steht nichts dagegen und so wird das Problem auch gelöst.
Mir gehts aber ums Prinzip!
Warum stellt sich der Goldschmied so an? In der Siedlung nebenan bauen sie, lauter verschiedene Bauunternehmen und es sieht ein Haus aus wie das andere. Was spricht beim Ring dagegen, der nicht explizit geschützt ist? Ich verstehe das alles nicht.

Bei der Sache mit Ferrari kann ich das wenigstens noch nachvollziehen. Firmenlogo, Markenschutz etc. aber das ist schon ein Hämmerchen.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #4
Zitat geschrieben von Anonymous
Das ging schnell

Es steht nichts dagegen und so wird das Problem auch gelöst.
Mir gehts aber ums Prinzip!
Warum stellt sich der Goldschmied so an? In der Siedlung nebenan bauen sie, lauter verschiedene Bauunternehmen und es sieht ein Haus aus wie das andere. Was spricht beim Ring dagegen, der nicht explizit geschützt ist? Ich verstehe das alles nicht.


Wenn ein Haus so aussergewöhnlich wäre wie der Ring, wäre das natürlich etwas anderes. Lies Dir das Urheberrecht einmal genauer durch. :-)
Katt007
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Katt007

 ·  #5
Ein Unikatschmuckstück darf man ruhig mit einen signierten Bild vergleichen. Jenes kann man auch nicht "kopieren" zum anderen Maler gehen und bestellen er soll genausowas malen - sowas ist strafbar (Da heißt einige machen dergleichen - ist aber absolut nicht in Ordnung)
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #6
Es gibt natürlich auch noch eine andere, ganz einfache Möglichkeit. Ohne jetz hier jemand auf den Schlips treten zu wollen, muss doch in Betracht gezogen werden, dass nicht jeder Goldschmied jede Arbeit machen möchte, oder kann. Und je exklusiver eine Ausrede gestaltet ist, um so eindrucksvoller ist sie meist.

In derartigen Fällen lasse ich mir meine AGB vom Auftraggeber unterschreiben. Darin ist an dieses Thema gedacht. Da ich in der Hauptsache für Wiederverkäufer arbeite und immer wieder Stücke nach vorhandenen Mustern fertigen muss, kann kein Mensch von mir verlangen, dass ich alle irgendwie und irgendwo geschützten Stücke aud der Welt kenne. Die Zusicherung der Unbedenklichkeit muss mir ein Kunde schon geben und auch unterschreiben, dass mit dem Auftrag keine Rechte Dritter verletzt werden, dafür auch die volle Haftung übernimmt. Ich habe nämlich noch andere Dinge zu tun als verstaubte Register zu durchwühlen oder ganz einfach auf Geschäfte zu verzichten.

Außerdem sind die meisten so gen. Unikatringe geklonte Wachsmodelle. Ich habe mal so einen in der Hand gehabt, da stand wahrhaftig 563/1000 drin! Na da beschleicht mich doch sofort eine ungestüme Ehrfurcht!

Gruß, Ulrich :mrgreen:
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #7
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #8
Hallo Heinrich,

das Problem bei mir ist nur folgendes: weiß ich was meine Wiederverkäufer tun? Die könnten sich ja ohne Weiteres auf mich als Lieferquelle berufen und haben sogar einen Beleg darüber in der Buchhaltung. Da bin ich dann doch lieben a weng vorsichtiger!

Gruß, Ulrich
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #9
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #10
Dagmar
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Dagmar

 ·  #11
Könnte es nicht auch sein, dass ein Endkunde sich eines Tages überlegt, dass er ein Stück verkaufen will, weil es nicht mehr gefällt, er Geld braucht oder was auch immer?
Daher sollte man sich sicherlich absichern.
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #12
Dieses Gebiet entwickelt sich zu einem Albtraum.

Ich habe den Eindruck, dass das Markenrecht und sein Schutz in Deutschland (aber nicht nur) längst zu einer Domäne der Mafia-Kultur verkommen ist. Kein Mensch bezweifelt die Notwendigkeit des Urheberschutzes, aber was hier bei uns abgeht, ist eine Art legitimierten Betruges mit Hilfe geltender Gesetze, durchgesetzt von Ganoven mit juristischer Vorbildung und Chikago-Methoden.

Es wird höchste Zeit, dass dieser stinkende Sumpf sogenannten Rechtes trocken gelegt wird, allein schon deswegen, damit man wieder frei atmen kann, ohne Angst haben zu müssen, beim Luftholen irgendjemands eingetragene und geschützte Luftblase aus Versehen zwischen die Kiemen zu kriegen!

Aber wie ich unsere Herren und Damen Politiker kenne, kippen die eher noch einen Tankwagen Beamtengülle dazu, anstatt hier endlich dafür zu sorgen, dass aus einem durchaus schützenswerten Gut kein Justizmonster mit tödlicher Wirkung füe Ahnungslose und Leichtsinnige wird, zu alleinigem Nutz und Frommen einer Gruppe von jeglichen Skrupeln chemisch gereinigter Fach-Anwälte!

Gruß, Ulrich
stefan
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stefan

 ·  #13
hallo,
ich will auch noch hierzu etwas anmerken. es gibt im uhrg klauseln, die einem lebenden künstler bei einem erneuten wiederverkauf seiner arbeit (z.b. über ebay) einige prozente vom erlös zugestehen. ebefalls dürfen siene arbeiten (entwürfe usw.) nicht ohne sein einverständniss verändert werden. es ist nicht verboten etwas (auch patentiertes) für sich nachzubauen- nur geld verdienen darfst man damit nicht ohne lizenz.
ich finde es sowieso schäbig mit fremdem gedankengut geld zu verdienen, aber wir leben ja in einer geselschaft in der das geld regiert. (man könnte es auch "arbeitsteilung" nennen- die einen denken, die anderen verdienen das geld). einem trend zu folgen mag wirtschaftlich in ordnung sein, ist aber moralisch verwerflich (wen interssiert das aber noch?) es ist nicht anderes, als sich im bordell in ein vorgewärmtes bett zu legen.

ich finde das verhalten des goldschmieds, der die anfertigung abgelehnt hat ehrenvoll und leider heute sehr selten. (hut ab!) wer in seinem leben noch nie selbst etwas neues geschaffen hat (und mit neu meine ich wirklich etwas ein-einmaliges), der kann es nicht nachvollziehen, was es heist seines geistigen eigentums beraubt zu werden.
ohne jemandem zu nahe tretten zu wollen, aber einen bewust zum plagiat zu veranlassen ist das moralisch verwerfliche, was unserer wirtschaft den gar uasmachen wird. geiz ist geil, solange es die anderen trifft. einer, der nur konsumiert findet das besonders geil und man ist nur mit der kopie zufrieden.

wir machen in unserem ateleier seit jahren ganz selten kundenanfertigungen. warum? ich erzehle euch eine kurze, wahre geschichte dazu:
vor einigen jahren kam ein guter, alter kunde und bat uns, einen entwurf seiner jungen frau (gekritzelt auf einem notizblock) umzusetzen. getreu unserem motto "wir geben den kunden nicht was sie wollen, sondern das, von dem sie nie zu treumen wagten" (freeland) haben wir ihn nach zähem ringen davon überzeugen können einen unserer entwürfe für sie umzusetzen. (es ging immerhin um ein paar Ohrringe mit einem ct. brillis) einige jahre später laufe ich durch münchen und sehe im schaufenster des juwelier ster... die auf dem notitzblock gekritzelten ohrringe in weißgold und brillanten zum doppelten preis liegen. wir waren froh standhaft geblieben zu sein.
das problem, wenn man sich zum dienstleister entschließt ist, dass man sich dem kunden ausliefert. man liefert seine beste arbeit ab, sie muss aber den unfassbaren vorstellungen des kunden standhalten. schlimmer noch wäre unser fall, wenn der kunde verschweigt, dass er ein konkretes stück vor augen hat, mit einem genauen preis. viele goldschmiede können ihr potenzial nicht richtig ausschöpfen, weil sie verdammt sind dem geschmack der kunden folgen zu müssen. ......

wir können darüber noch weiter diskutieren.
gruß stefan
liese
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liese

 ·  #14
Zitat geschrieben von Ulrich Wehpke
Es gibt natürlich auch noch eine andere, ganz einfache Möglichkeit. Ohne jetz hier jemand auf den Schlips treten zu wollen, muss doch in Betracht gezogen werden, dass nicht jeder Goldschmied jede Arbeit machen möchte, oder kann. Und je exklusiver eine Ausrede gestaltet ist, um so eindrucksvoller ist sie meist.

In derartigen Fällen lasse ich mir meine AGB vom Auftraggeber unterschreiben. Darin ist an dieses Thema gedacht. Da ich in der Hauptsache für Wiederverkäufer arbeite und immer wieder Stücke nach vorhandenen Mustern fertigen muss, kann kein Mensch von mir verlangen, dass ich alle irgendwie und irgendwo geschützten Stücke aud der Welt kenne. Die Zusicherung der Unbedenklichkeit muss mir ein Kunde schon geben und auch unterschreiben, dass mit dem Auftrag keine Rechte Dritter verletzt werden, dafür auch die volle Haftung übernimmt. Ich habe nämlich noch andere Dinge zu tun als verstaubte Register zu durchwühlen oder ganz einfach auf Geschäfte zu verzichten.

Außerdem sind die meisten so gen. Unikatringe geklonte Wachsmodelle. Ich habe mal so einen in der Hand gehabt, da stand wahrhaftig 563/1000 drin! Na da beschleicht mich doch sofort eine ungestüme Ehrfurcht!

Gruß, Ulrich :mrgreen:

Hallo Ullrich,
habe ganz interessiert Eure Beiträge gelesen. Das Thema Urherberrecht ist meiner Meinung nach ein ziemlich diffuses und explizites Thema. Jeder Goldschmied kann schon ganz unbewußt in eine Falle treten, wenn er Schmuckstücke anfertigt. Er weiß doch, selbst wenn er noch so individuelle Entwürfe zeichnet, gar nicht, ob nicht irgend einer anderer "Konkurrent" diese Stücke seiner Meinung nach selbst schon entwickelt und hergestellt hat. Auch ich hatte bei meine Entwürfen dieselben Probleme, weil ich auch der Meinung war, ich könnte irgendwelche Urheberrechte verletzten. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es da wohl leider nicht. Man sieht es ja auch daran, wenn man durch viele Schmuckgeschäfte geht, wieviel Ähnlichkeit die Stücke, egal ob Collier, Brosche ,der Ring u.ä. teilweise haben.
Wie kann man es denn wirklich richtig machen? Wäre für jeden guten Rat sehr dankbar.
Liebe Grüße,
Eure Liese Solevej 😉
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #15
Hallo Liese, Hallo Stefan,

@Liese: Ich versuche mich halt auf diese Weise zu schützen, anders gehts nicht. Man kommt ja überhaupt nicht mehr zum Arbeiten vor lauter verwaltungsproduziertem Unsinn!

@Stefan: Ehrenvoll? Ich bleibe mal bei meinem Verdacht. Im Übrigenstehen die Ampeln für mich da mehr in Richtung bequemliche Feigheit - vielleicht sogar kobiniert mit einer faulen Ausrede.

Also, nicht falsch verstehen, ich will hier keineswegs geldgeilen Kopisten die Stange halten, aber dieser Fall hier scheint mir denn doch anders zu liegen. Er hätte ja beispielsweise nur sagen brauchen, bringen sie mir die Freigabe vom Hersteller für diesen einen Nachbau und dann wär es ja gut gewesen. Oder sich halt so einen Zettel unterschreiben lassen wie ich das praktiziere. Aber so....

Gruß, Ulrich
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